Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Die Fort- und Weiterbildungspflicht ist eine Berufspflicht für alle Architektinnen und Architekten.
Jeweils Ende Januar zieht die Architektenkammer aus dem Kreis der fortbildungspflichtigen Kammermitglieder mit Hilfe eines Zufallgenerators eine zehnprozentige Stichprobe. Die so ausgewählten Personen werden schriftlich aufgefordert, mindestens acht anerkannte Fort- und Weiterbildungsstunden, die sie im davor liegenden Jahr abgeleistet haben, durch Teilnahmebescheinigungen nachzuweisen.
Die in diesem Zusammenhang häufig gestellten Fragen einschließlich deren Antworten haben wir für Sie zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsflyer hier.
Aus der Rechtsprechung des Berufsgerichts für Architekten in Baden-Württemberg