Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Seit 1. Januar 2021 gilt die von der Landesvertreterversammlung beschlossene neue Beitragsstruktur. Mit Veröffentlichung im DAB BW Regional 6/24 trat eine Änderung der Beitragsordnung in Kraft, mit der die Schwellenwerte für dei Beitragsermäßigung angepasst wurden. Zuletzt hat die Landesvertreterversammlung am 15. und 16. November 2024 eine Neufestsetzung der Jahresbeiträge beschlossen, die ab Januar 2025 gilt. Siehe auch www.akbw.de/recht/amtliche-bekanntmachungen.
Die neue Beitragsstruktur nimmt die anstehende Änderung des Architektengesetzes vorweg, mit der die "Tätigkeitsarten" aufgegeben werden sollen. Die Landesvertreterversammlungen - also das Architektenparlament - haben in den Jahren 2018 und 2019 das Thema intensv und ausführlich diskutiert und die seit 1. Janaur 2021 gültige Beitragsordnung beschlossen.
1. Beitrag für Kammermitglieder,
2. Beitrag für Kammermitglieder im Praktikum
5. Zusatzbeitrag für Kammermitglieder (ausgenommen 1. und 2.), die ihre Berufsbezeichnung mit dem Zusatz "frei" führen
Wenn Sie den bequemen Weg des Lastschrifteinzugs für Ihre Mitgliedsbeiträge wünschen, können Sie der Kammer ein SEPA-Basislastschrift-Mandat einreichen. Bitte wählen Sie aus den unten stehenden Downloads das für Sie passende Formular aus:
SEPA-Basislastschrift-Mandat am Computer ausfüllbar
SEPA-Basislastschrift-Mandat von Hand auszufüllen
als pdf-Datei: