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Der Landesvorstand hat auf seiner Klausur im Februar in Hohenstein-Ödenwaldstetten den Gleichstellungsplan der Architektenkammer Baden-Württemberg beschlossen. Das Papier ist der Start in einen institutionalisierten und langjährigen Prozess, die Gleichstellung in den Geschäftsstellen voranzutreiben und somit ein Vorbild für die berufliche Praxis zu sein.
Was fällt Ihnen als erstes ein, wenn Sie an Gleichstellung denken? Sofern es mehr ist als Quote, Minderheiten oder gar das Gendern, sind Sie gedanklich weiter als viele. Es geht auch nicht nur um Frauen. Der Oberbegriff zur Gleichstellung ist Chancengleichheit, ein Grundwert unserer Gesellschaft. Deshalb ist sie auch im Grundgesetz verankert. Interessanterweise wird der Begriff der Chancengleichheit im Gegensatz zu Gleichstellung gemeinhin weniger mit dem Geschlecht verbunden. Das demokratische Verfassungsprinzip, dass unabhängig von Alter, Herkunft, sexueller Orientierung und Geschlecht allen dieselben Möglichkeiten offenstehen sollen, genießt breiten Konsens.
Kommt man jedoch vom Konsens beim Grundsatz der Chancengleichheit zur praktischen Gleichstellung, verliert sich die Diskussion in verästelte Debatten über Frauen-Quoten oder gendersensible Sprache. Denkmuster, oft unbewusst vorhanden und nicht bewusst weitergepflegt, der unconscious gender bias, werden selten durchbrochen. Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat sich das nun zum Ziel gesetzt.
Hierfür wurde der Gleichstellungsplan „Die Kammer als Vorbild für die berufliche Praxis“, der im Zuge einer Bewerbung zum „Neuen Europäischen Bauhaus“ der EU formuliert wurde, vom Landesvorstand beschlossen. Die Vision: Chancengleichheit und Diversität im Berufsstand sowie in Haupt- und Ehrenamt der Kammer. Den Einstieg in diesen langen Weg bilden acht konkrete Maßnahmen - von Personalpolitik über sensible Sprache bis Work-Life-Balance und dem gleichberechtigten Abbilden von Vielfalt. Zudem wurden Berichtspflichten und Zuständigkeiten festgelegt, um die Maßnahmen zu evaluieren und fortlaufend anzupassen.