Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Ruth Schagemann, für AKBW und BAK im ACE-Vorstand aktiv, hält das Brexit-Abkommen für die Planungs-Branche zentral. Es gibt aber mehrere spannende "Baustellen".
"Green Deal": Die europäische Architektur blickt gespannt auf die Umsetzung des von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigten "Green Deal". In Ihrer Rede zur Lage der EU nannte sie im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Klimawandels die Notwendigkeit einer Renovierungswelle. Das sei ein Aufbruch-Signal und eine große Chance, energetische Lösungen baukulturell umzusetzen. Auch habe Von der Leyen in ihrer Rede ein neues "europäisches Bauhaus" ausgerufen. "Das sieht erst einmal nach großer Konjunktur für unsere Themen des Bauens und Planens aus. Trotzdem teile ich die Skepsis von Christine Lemaitre, der Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB), dass aus der "renovation wave" ein "renovation tsunami" werden könne und einzelne Dienstleister die Gunst der Stunde nutzen", sagt Ruth Schagemann, im ACE-Vorstand. Es dürfe keine Goldgräberstimmung für Billiganbieter geben. "Wir haben jetzt die Chance, den baukulturellen Diskus in eine dringend anstehende Transformationsdebatte einzubringen und Ideen zu entwickeln, wie wir eine 'Qualitätswelle' auslösen können."
Notifizierung: Als großen Erfolg beharrlicher Bemühungen des ACE und der BAK sieht Schagemann die Streichung der Notifizierungsrichtlinie aus dem Arbeitsprogramm der Kommission. Diese Richtlinie besagt, dass EU- Mitgliedstaaten die Kommission über jeden Entwurf einer technischen Vorschrift vor deren Erlass unterrichten muss. In einer dreimonatigen Stillhaltefrist, in der der der notifizierende Mitgliedstaat die fragliche technische Vorschrift nicht annehmen kann, prüfen Kommission und andere Mitgliedstaaten den notifizierten Wortlaut. Gibt es Anzeichen, dass der Entwurf zum Beispiel gegen die Prinzipien des freien Warenverkehrs oder gegen den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft verstößt, kann eine ausführliche Stellungnahme verlangt werden – und die Stillhaltefrist würde weiter ausgedehnt. "Das wäre zu der Stagnation bei Verfahren ein irrsinniger Aufwand gewesen", sagt Schagemann. "Solche überflüssigen Regelungen abzuwenden, ist langwierig und geschieht hinter den Kulissen. Es gibt bereits starke Mechanismen, die die Europäische Kommission anwenden kann, wenn aus ihrer Sicht die Grundfreiheiten nicht berücksichtigt werden. Dazu gehört zum Beispiel das Vertragsverletzungsverfahren. Der ACE und die BAK sind stolz darauf, dass dies im Verbund mit vielen Akteuren gelungen ist und wir sagen können: Die Vernunft hat Einzug gehalten." In solchen Fällen ist es ausreichend, wenn im Vorfeld die Verhältnismäßigkeit geprüft wird.
Brexit: Als aktuell eiligstes Thema drängt die Architektur-Interessenvertretung in Europa auf ein Nachfolgeabkommen zum Brexit. Darin enthalten wären auch Berufsanerkennungsqualifikationen. Auf der britischen Insel sind mehr als 50 Prozent der tätigen Architektinnen und Architekten Nicht-Briten. Noch bestehe eine kulturelle Nähe und ein gemeinsames Selbstverständnis zur Anforderung der Berufsqualifikation zu den Briten, sagt Ruth Schagemann. Diese müsse man nutzen, um Nachfolgeregelungen zu finden. Es drohe nicht nur Entfremdung, auch könnte die Insel geneigt sein, ausländische Büros nur noch unter bestimmten Auflagen auf der Insel tätig werden zu lassen, etwa durch Einführung bestimmter Zertifikate für bestimmte Tätigkeiten.