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Photovoltaik ist einer der zentralen Bausteine, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Photovoltaik-Pflicht für den Neubau von Nicht-Wohngebäuden. Die PV-Pflicht wurde als Teil des Klimaschutzgesetzes des Landes eingeführt. Zum 1. Mai wurde die Pflicht auf Wohngebäude ausgedehnt. Ab 1. Januar 2023 greift sie auch bei grundlegenden Dachsanierungen. Das Thema stößt auf großes Interesse. Bei der ersten Fortbildung hierzu konnte das IFBau rund 250 Teilnehmende begrüßen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Änderung der entsprechenden Verordnung zur Umsetzung noch in der Abstimmung, die Architektenkammer Baden-Württemberg hat Stellung bezogen, die sich vor allem damit auseinandersetzt, wie effektiv die PV-Pflicht greifen wird.
In der Stellungnahme begrüßt und befürwortet die AKBW die PV-Pflicht. „Wir teilen die Auffassung, dass es sowohl einer Berücksichtigung aller Neubauten als auch des Bestands bedarf, um Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen“, erklärt Jochen Stoiber, Referent für Architektur und Technik. „Die Änderungen passen die Vorschrift konsequent an die fortgeschriebenen Regelungen des Klimaschutzgesetzes an und beinhalten notwendige Ergänzungen, Bereinigungen und Klarstellungen“. Gut gelöst seien vor allem alternative Nachweise zur Erfüllung der PV-Pflicht. Allerdings empfiehlt die Kammer, die Verordnung erst bei verfahrenspflichtigen Dachsanierungen greifen zu lassen. Einerseits sei die Photovoltaik-Pflicht ansonsten kaum durchsetzbar, weil Behörden von Sanierung oft nicht wüssten. Andererseits sorge die niedrige Schwelle für eine Vielzahl von Befreiungsanträgen aufgrund zu erwartender wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Neben absehbaren Verzögerungen durch bürokratische Überlastungen der Ämter, könnte durch die oft zu gewährende Befreiung die Durchführungsverordnung häufig nicht greifen.
Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme:Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Photovoltaikpflicht-Verordnung BW
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