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Nachhaltig bauen mit Photovoltaik. Die hybride Veranstaltungsreihe der Architektenkammer in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) beleuchtet die Optionen für nachhaltiges Bauen – und war exakt zum richtigen Zeitpunkt terminiert. Ab 1. Mai 2022 gilt die PV-Pflicht für Neubauten.
„Klimaschutz ist Innovationstreiber, wir erreichen die Einsparziele nicht in der Hoffnung, dass es die Gutmeinenden tun“, sagte Kammerpräsident Markus Müller. 90 Prozent des Klimaschutzes im Bausektor spielten sich im Bestand ab. Dafür brauche es einfache Mindestverpflichtungen und Förderungen für die, die mehr tun.
Moderator Volker Auch-Schwelk, Sachverständiger Nachhaltiges Bauen, nannte die PV als lange erprobte Technik den zentralen Baustein der neuen Energiewirtschaft. Die neue Bestimmung im Klimaschutzgesetz des Landes sei deshalb absolut sinnvoll. Auch Prof. Thomas Stark, HTWG Konstanz, nannte die PV-Pflicht „wichtig und überfällig“. Doch PV beeinflusse automatisch die Gestalt der gebauten Umwelt und müsse deshalb ein Element der Baukultur werden. „Die muss man gestalten.“ Zudem werde es ohne Freiflächen nicht gehen. Allein in Baden-Württemberg seien 450 Millionen m² PV-Fläche nötig, um die angestrebten 450 TWH pro Jahr zu gewinnen. Die Akzeptanz sei relativ hoch, die Tücken steckten in Details wie regenerativ gewonnene Stromnutzung im Mietwohnungsbau, sagte Wolfgang Sanwald, AKBW-Landesvorstand.
Staatssekretärin Andrea Lindlohr (Grüne) zeigte sich im Interview mit der Kammer davon überzeugt, dass die, auf dem Symposium gelobte, PV-Pflicht des Landes Baden-Württemberg auch einen „PV-Aufbruch“ mitausgelöst habe. Die aktuelle Zeit sei durch Überlegungen geprägt, wie Deutschland energieunabhängiger werden könne. Da sei „der Gang aufs Dach eigentlich das einfachste, das man zu Hause machen kann".