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Seit 21. April 2022 werden Neubauten nur noch gefördert, wenn sie zusätzlich zu den Anforderungen der Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Stufe 40 auch den Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) entsprechen. Dies wird voraussichtlich bis Ende 2022 gelten. Eine Deckelung des Fördertopfes ist dieses Mal nicht vorgesehen.
Wer bei Neubauvorhaben eine BEG-Förderung der KfW in Anspruch nehmen will, kann seit dem 21. April 2022 nur noch Anträge für die für die Effizienzhaus-Stufe 40 (für Wohngebäude) bzw. für die Effizienzgebäude-Stufe 40 (für Nichtwohngebäude) mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) stellen. Damit wird der Erhalt des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) für die Förderung obligatorisch.
Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit in Höhe von 12,5 Prozent der Kosten. Die Höchstgrenze beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und 30 Millionen Euro bei Nichtwohngebäuden. Eine Deckelung des Fördertopfes ist dieses Mal nicht vorgesehen.
Das QNG-Gütesiegel ist ab sofort Voraussetzung für die Förderung durch die KfW.
Das QNG ist ein staatliches Gütesiegel für Gebäude, mit dem Bundebauministerium als Siegelgeber und akkreditierten Zertifizierungsstellen als Vergabestellen. Erst nach Fertigstellung des Baus und nach Vorlage von Nachweisen, dass die tatsächlich realisierten Qualitäten den Anforderungen des Zertifizierungsprogramms entsprechen, kann ein Gebäude zertifiziert werden.
Während es diese Förderoption bei Wohngebäuden bereits in 2021 gab, ist der Erwerb des QNG-Siegels für Nichtwohngebäude erst seit April 2022 möglich. Zusätzlich gibt es hier auch bei Sanierungsprojekten eine Förderung von Nachhaltigkeitsleistungen.
Alle Informationen zum QNG-Siegel und zur Neuausrichtung der BEG-Neubauförderung finden Sie in der Information der Bundesarchitektenkammer