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Die Architektenkammer Baden-Württemberg begrüßt die Initiative der Landesregierung und den Beschluss des Landtags, die Energiewende auch über eine Fortschreibung des Landesplanungsgesetzes voranzutreiben – weist aber auf kritische Punkte hin.
"Wir sind für den Ausbau von Windkraft, jedoch nicht an jedem Standort", präzisiert Präsident Wolfgang Riehle. Da Windkraftanlagen weiträumige Auswirkungen mit sich bringen, gelte es Landschaftsräume auch über Gemeindegrenzen hinweg im Zusammenhang zu betrachten. Das sogenannte gemeindebezogene Planungsgebot, gemäß dem jede Kommune über die Platzierung von Windkraftanlagen entscheiden muss, sei deshalb nicht ausreichend.
Um die Eignung eines Standorts beurteilen zu können, gelte es zunächst das bestehende Landschaftsbild zu bewerten und in seiner Bedeutung einzuordnen. Starke Veränderungen könnten unerwünschte Auswirkungen auf den Wirtschaftsfaktor Tourismus haben und bei der Bevölkerung auf vehemente Ablehnung stoßen. Auch weist die Architektenkammer darauf hin, dass eine zu große Fokussierung auf die Windkraft den Blick auf die angestrebte Gesamtbilanz im Bereich der erneuerbaren Energien verstelle. "Am Kaiserstuhl kann der Bau einer Photovoltaikanlage entschieden rentabler sein als der einer Windkraftanlage", nennt Christof Luz, Vertreter der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, als Beispiel.
Für die notwendigen seriösen Untersuchungen gibt es laut Architektenkammer nur eine begrenzte Zahl geeigneter Experten. Um die Durchführung rechtssicherer Verfahren mit transparenter Bürgerbeteiligung und umfassender Abstimmung zu ermöglichen, müsse das Zeitfenster für die Umsetzung um ein Jahr verlängert werden.
Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat die Chance genutzt und eine Stellungnahme zum Windenergieerlass Baden-Württemberg beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eingereicht.