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Die Architektenkammer Baden-Württemberg begrüßt die am 11. Juni 2013 vom Kabinett verabschiedeten Eckpunkte der Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes EWärmeG. „Im Interesse des Klimaschutzes und vor dem Hintergrund knapper endlicher Ressourcen halten wir es für dringend notwendig, für Wohn- wie Nichtwohngebäude einen erhöhten Einsatz von regenerativen Energieträgern vorzuschreiben“, erläutert Präsident Wolfgang Riehle. Denn das Kabinett hat sich nicht nur darauf verständigt, dass der Wärmebedarf von Gebäuden nachweislich zu mindestens 15 Prozent von erneuerbaren Ressourcen gedeckt werden muss, sondern hat nun auch explizit Nichtwohngebäude in das Gesetz miteinbezogen. Weil diese oft einen hohen Energiebedarf aufweisen, hatte die Architektenkammer Baden-Württemberg schon seit längerer Zeit eine entsprechende Änderung angemahnt.
Auch die einseitige Bevorzugung von Solarthermie macht nun erfreulicherweise zukunftsweisenden, weil breiter angelegten Lösungswegen Platz. War bislang ein Einsatz der sogenannten Ankertechnik, d.h. Solarthermie, nicht möglich – beispielsweise weil die Dachfläche keine sinnvolle Nutzung von Sonneneinstrahlung zuließ – gab es auch keine Verpflichtung zu Ersatzmaßnahmen wie Heizen mit Hackschnitzeln oder Holzpellets. Dank der Gesetzesnovelle lässt sich nun für jedes Gebäude und Stadtquartier individuell die beste Lösung suchen. Architekten, Innenarchitekten und Stadtplaner stehen hier mit ihrem Fachwissen als Ansprechpartner bereit.
Entsprechend findet auch die Aufnahme des „Sanierungsfahrplans“ große Zustimmung bei der Architektenkammer Baden-Württemberg. Vorausgesetzt der Eigentümer hat sich fundiert beraten lassen, gestattet das Gesetz nun eine langfristig angelegte, stufenweise energetische Ertüchtigung seines Gebäudes mit sinnvoll und frühzeitig aufeinander abgestimmten Maßnahmen. Über die Jahre verteilt, bedeutet sie eine Entlastung für den Geldbeutel des Bauherrn und bringt unter dem Strich meist größere Energieeinsparungen mit sich als kurzfristig und oft auch kurzsichtig durchgeführte Standardlösungen. Besonders erfreut zeigt sich Präsident Riehle auch über die schon lange von der Architektenkammer geforderte Einführung einer unabhängigen Beratung. „Im Sinne des Verbraucherschutzes ist diese vorhabenbezogene Unabhängigkeit zu begrüßen“, so Riehle. „Auf diese Weise werden Immobilien nicht nur Gewerke bezogen sondern ganzheitlich beurteilt.“
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Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat die frühzeitige Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Eckpunkten gestartet. Die Teilnahme auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg ist bis zum 15. Juli 2013 möglich. Die Ergebnisse aus der frühzeitigen Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird das Umweltministerium auswerten und dann den Gesetzesentwurf ausformulieren. Danach wird das übliche Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.
Das Beteiligungsportal Baden-Württemberg ist unter der Internetadresse http://www.Beteiligungsportal-BW.de/Eckpunkte-EWaermeG erreichbar.