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Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) kritisiert unkonditionierte Verlängerung des „Baulandmobilisierungsgesetzes“ und fordert von Grün-Schwarz im Land Definition von Mindeststandards
Nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Verlängerung des Paragrafen 13b BauGB erwartet die Architektenkammer Baden-Württemberg von der neuen baden-württembergischen Landesregierung aus Grünen und CDU, Mindeststandards für die inhaltliche Begründung, Beteiligung, für planerische Qualitäten wie Ressourcenschonung, Dichtewerte, klimaneutrale Energieversorgung, landschaftliche Einbindung und soziale Infrastruktur zu definieren.
„In Berlin wurde die Chance vertan, das grundsätzlich wirksame Instrument bundeseinheitlich zu schärfen und an Qualitätskriterien zu knüpfen. Wie der 13b jetzt ausgestaltet ist, wird das ursprüngliche Ziel verfehlt, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Stattdessen werden wir weiter geradezu missbräuchliche Nutzungen konstatieren müssen, nämlich die Ausweisung von Neubaugebieten mit Einfamilienhäusern unter Anwendung des 13b“, sagt Markus Müller, der Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg. Umso wichtiger sei, dass die grün-schwarze Regierungskoalition die vom Bund an die Länder verlagerte Verantwortung übernehme. Die Erfahrung aus dem Südwesten zeige, dass das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit der endlichen Ressource Boden durchaus nicht an allen Orten vorhanden ist.
Die Interessenvertretung der Planungspraktiker übt keine grundsätzliche Kritik an der Anwendung von vereinfachten Verfahren nach BauGB. Sie bewertet den Paragrafen als durchaus sinnvolles Instrument für Kommunen, schneller Gebiete zu entwickeln und auf akute Wohnraumknappheit zu reagieren. Es sei jedoch NICHT geeignet, alternative Wohnformen umzusetzen, baukulturelle wie energetische Qualität zu sichern, Innovationen voranzutreiben sowie den Bodenverbrauch zu verringern.
Mit der nicht modifizierten Entfristung des § 13b BauGB wurde aus Sicht der AKBW die Chance verpasst, Klimaschutz/Klimaanpassung im Baurecht zu verankern. Vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klimaschutz ist die Entscheidung zu diesem Zeitpunkt nicht nachvollziehbar. Die Architektenkammer Baden-Württemberg erwartet von der neuen grün-schwarzen Landesregierung, eine entsprechende Bundesratsinitiative. Der unkonditionierte §13b würde das Ziel, das Land zum Musterland des Klimaschutzes zu entwickeln, unterminieren. Auch sei sinnvoll, im Rahmen einer neuen Landesplanungskompetenz auf die Kommunen einzuwirken, dieses Beschleunigungsinstrument § 13b nicht für schnelle, ineffektive Außenentwicklung zu missbrauchen.