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    Kammer
    Kammergruppen und Kammerbezirke
    Kammerbezirk Karlsruhe
    Pforzheim/Enzkreis
    Kammergruppenposition
    Kammergruppenposition vom 20.07.2018

    Kammergruppenposition vom 20.07.2018

    Pressemitteilung

    Vergabe von Planungsleistungen im Allgemeinen und im Zusammenhang mit dem Neubau des Zentrums für Präzisionstechnik in Pforzheim

    Die Zahl der kommunalen Vergabeverfahren, welche die gesetzlich geregelten bzw.  haushaltstechnisch  vorgegebenen Verfahrensgrundsätze von öffentlichen Auftraggebern ganz oder in  Teilen nicht erfüllen, nimmt leider immer mehr zu. Hinzu kommen Verfahren, welche zwar „rechtsicher“  sein mögen, aber der Komplexität und den Anforderungen der Aufgabe in keiner Weise gerecht  werden.

    Die Architektenkammer Baden-Württemberg und der Bund Deutscher Architekten sehen in diesem  Zusammenhang die aktuelle Entwicklung, wie Bauprojekte der öffentlichen Hand in der Region  umgesetzt werden sollen, zunehmend als überaus kritisch und mit enormen qualitativen und  wirtschaftlichen Risiken verbunden. Scheinbar „einfache Lösungen“ haben mit der inflationär  eingesetzten Begründung des „Zeitdrucks“ Konjunktur.

    Aktuelles Beispiel ist das geplante Zentrum für Präzisionstechnik in Pforzheim, bei dem die Vergabe an  einen Totalübernehmer am kommenden Dienstag zur Entscheidung im Gemeinderat ansteht. Kritisch  wird hier insbesondere die notwendige Definition aller vom Totalübernehmer geschuldeter Qualitäten  bis ins Detail gesehen, die nun kurzfristig unter enormem Druck festzuschreiben sind, zu einem  Zeitpunkt zu dem noch nicht einmal eine Gebäudevorplanung vorliegt. Ohne Not wird hier die  bewährte  Trennung von Planen und Bauen und damit eine unabhängige Interessensvertretung des  Bauherrn aufgegeben. Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten werden deutlich eingeschränkt.

    Des Weiteren ist zu hinterfragen, ob vertragssicher definiert werden kann, dass Einflüsse aus  „übersprungenen“ Planungsschritten wie zum Beispiel Baugrundrisiken oder noch ausstehen-des  Planungsrecht (Bebauungsplan, Baugenehmigung) überhaupt zu einem so frühen Zeit-punkt rechts-  und kostensicher an einen Unternehmer übertragen werden können. Finanzielle Nachforderungen sind  vorprogrammiert, zudem liegen die Mehrkosten gegenüber einer kon-ventionellen Vergabe nach  Einzelgewerken unabhängig davon auf Grund des üblichen Koordinierungsaufschlags bei circa 15  Prozent.

    Negativbeispiele bei denen alternative Projektwege beschritten wurden sind exemplarisch die neue  Alfons-Kern-Schule und die Erweiterung des Amtsgerichtes. Beide Bauten die durch Totalübernehmer  erstellt wurden, weisen eine Vielzahl von Baumängeln auf, die entweder durch den Nutzer finanziell zu  tragen sind, oder deren Beseitigung in langwierigen juristischen Auseinandersetzungen enden.

    Die Erstellung von Bauprojekten ist keine Aufgabe mit kurzfristiger Reichweite. Ziel ist die Schaffung auf  eine generationsübergreifende Nutzungsdauer von 50 bis 80 Jahren ausgeleg-ter, langlebiger und  wirtschaftlicher Gebäude. Baukultur ist nicht die Schaffung kostspieliger, solitärer Highlights mit  vordergründigen modischen Wow-Effekten, sondern die Schaffung zeitloser, funktionaler  Stadtbausteine für die Gesellschaft.

    Hierzu bedarf es der bewährten Instrumente einer soliden und unabhängigen Planung, welche die  Interessen des öffentlichen Bauherrn vertritt. Die Abtrennung von Planung und Qualitätssicherung  gegenüber der Bauausführung ist hierbei essentiell.

    Hans Göz                                                        Tanja Gerst
    Freier Architekt                                                Freie Architektin
    Vorsitzender                                                    Vorsitzende
    Kammergruppe Pforzheim-Enzkreis               BDA-Kreisgruppe Nordschwarzwald
    Architektenkammer Baden-Württemberg        Bund Deutscher Architekten
    11.02.2020

    Vorsitzender der Kammergruppe

    Dipl.-Ing. Hans Göz,
    Freier Architekt

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