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Vergabe von Planungsleistungen im Allgemeinen und im Zusammenhang mit dem Neubau des Zentrums für Präzisionstechnik in PforzheimDie Zahl der kommunalen Vergabeverfahren, welche die gesetzlich geregelten bzw. haushaltstechnisch vorgegebenen Verfahrensgrundsätze von öffentlichen Auftraggebern ganz oder in Teilen nicht erfüllen, nimmt leider immer mehr zu. Hinzu kommen Verfahren, welche zwar „rechtsicher“ sein mögen, aber der Komplexität und den Anforderungen der Aufgabe in keiner Weise gerecht werden.Die Architektenkammer Baden-Württemberg und der Bund Deutscher Architekten sehen in diesem Zusammenhang die aktuelle Entwicklung, wie Bauprojekte der öffentlichen Hand in der Region umgesetzt werden sollen, zunehmend als überaus kritisch und mit enormen qualitativen und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Scheinbar „einfache Lösungen“ haben mit der inflationär eingesetzten Begründung des „Zeitdrucks“ Konjunktur.Aktuelles Beispiel ist das geplante Zentrum für Präzisionstechnik in Pforzheim, bei dem die Vergabe an einen Totalübernehmer am kommenden Dienstag zur Entscheidung im Gemeinderat ansteht. Kritisch wird hier insbesondere die notwendige Definition aller vom Totalübernehmer geschuldeter Qualitäten bis ins Detail gesehen, die nun kurzfristig unter enormem Druck festzuschreiben sind, zu einem Zeitpunkt zu dem noch nicht einmal eine Gebäudevorplanung vorliegt. Ohne Not wird hier die bewährte Trennung von Planen und Bauen und damit eine unabhängige Interessensvertretung des Bauherrn aufgegeben. Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten werden deutlich eingeschränkt.Des Weiteren ist zu hinterfragen, ob vertragssicher definiert werden kann, dass Einflüsse aus „übersprungenen“ Planungsschritten wie zum Beispiel Baugrundrisiken oder noch ausstehen-des Planungsrecht (Bebauungsplan, Baugenehmigung) überhaupt zu einem so frühen Zeit-punkt rechts- und kostensicher an einen Unternehmer übertragen werden können. Finanzielle Nachforderungen sind vorprogrammiert, zudem liegen die Mehrkosten gegenüber einer kon-ventionellen Vergabe nach Einzelgewerken unabhängig davon auf Grund des üblichen Koordinierungsaufschlags bei circa 15 Prozent.Negativbeispiele bei denen alternative Projektwege beschritten wurden sind exemplarisch die neue Alfons-Kern-Schule und die Erweiterung des Amtsgerichtes. Beide Bauten die durch Totalübernehmer erstellt wurden, weisen eine Vielzahl von Baumängeln auf, die entweder durch den Nutzer finanziell zu tragen sind, oder deren Beseitigung in langwierigen juristischen Auseinandersetzungen enden.Die Erstellung von Bauprojekten ist keine Aufgabe mit kurzfristiger Reichweite. Ziel ist die Schaffung auf eine generationsübergreifende Nutzungsdauer von 50 bis 80 Jahren ausgeleg-ter, langlebiger und wirtschaftlicher Gebäude. Baukultur ist nicht die Schaffung kostspieliger, solitärer Highlights mit vordergründigen modischen Wow-Effekten, sondern die Schaffung zeitloser, funktionaler Stadtbausteine für die Gesellschaft.Hierzu bedarf es der bewährten Instrumente einer soliden und unabhängigen Planung, welche die Interessen des öffentlichen Bauherrn vertritt. Die Abtrennung von Planung und Qualitätssicherung gegenüber der Bauausführung ist hierbei essentiell.Hans Göz Tanja GerstFreier Architekt Freie ArchitektinVorsitzender VorsitzendeKammergruppe Pforzheim-Enzkreis BDA-Kreisgruppe NordschwarzwaldArchitektenkammer Baden-Württemberg Bund Deutscher Architekten
Dipl.-Ing. Hans Göz, Freier Architekt