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Foto: Jürgen Häffner

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      Kammergruppenposition vom 29.08.2017

      Kammergruppenposition vom 29.08.2017

      KAMMERGRUPPENPOSITION 29.08.2017

      Wettbewerbliches Dialogverfahren Innenstadtentwicklung-Ost


      Am 27.06.2017 hat der Gemeinderat der Stadt Pforzheim mehrheitlich beschlossen mit drei von der Jury ausgewählten Entwürfen in die dritte Dialogphase des wettbewerblichen Dialogverfahrens „Innenstadtentwicklung-Ost“ einzusteigen. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit über den Stand der Dinge und über den Inhalt der drei ausgewählten Investorenmodelle informiert werden.

      Seit dem 28.07.2017 können nun die Beiträge zur zweiten Dialogphase der drei ausgewählten Investoren im eigens dafür eingerichteten Projektbüro an zwei Tagen in der Woche von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt in „komprimierter Form“ auf jeweils 2 Plänen und anhand von Modellen begutachtet werden. Somit wird endlich die aus Sicht der Kammergruppe Pforzheim-Enzkreis für ein Projekt dieser Größenordnung und mit dieser städtebaulichen Tragweite unerlässliche öffentliche Transparenz hergestellt.

      Die bisherige Kritik der Kammergruppe am gewählten Verfahren bleibt auch nach Kenntnis der drei aktuellen Entwürfe unverändert:


      Die bewährte Reihenfolge, bei der zuerst die Ziele der Stadtplanung über einen städtebaulichen Wettbewerb konkretisiert und festgelegt und erst danach einzelne Bausteine dieser Planung in Hochbauwettbewerben in Gebäudearchitektur umgesetzt werden, ist nicht gegeben.


      Die Bearbeitung eines so großen Projektgebietes durch einen Planer hat zwangsläufig eine nicht ortstypische Homogenität zur Folge und steht im Widerspruch zur Grundidee der europäischen Stadt, nämlich der Parzellierung.

      Durch den Verkauf von zusammenhängenden innerstädtischen Grundstücksflächen im Herzen der Stadt in diesem Ausmaß wird die Einflussnahme auf die zukünftige Entwicklung in diesem Bereich aus der Hand gegeben.

      Die Realisierung eines städtebaulichen Konzeptes dieser Größenordnung durch einen Investor birgt nicht nur sehr große wirtschaftliche und funktionale, sondern auch insbesondere gestalterische Risiken.


      Bei der ersten Inaugenscheinnahme der zur weiteren Bearbeitung bestimmten Investorenvorschläge ist man über die Auswahl der Wettbewerbsbeiträge 1 und 3 (Bezeichnung gemäß Präsentation auf der Internetseite www.pforzheim.de/ieo der Stadt Pforzheim übernommen!) mehr als überrascht. Weisen doch beide Entwürfe auch nach Abschluss der zweiten Dialogphase erhebliche Mängel auf:
      > Vorgaben der Stadt Pforzheim wiederholt ignoriert
      > willkürliche Form der Baukörper
      > willkürliche Setzung von Hochpunkten
      > formale Überfrachtung
      > vorhandenen Topografie nicht angemessen berücksichtigt
      > Ideenteil Bereich Wohnen unter der Schlosskirche lässt ortsspezifische Qualitäten vermis-sen


      Der Wettbewerbsbeitrag 2 bildet dagegen eine städtebaulich solide Lösung ab. Der Wechsel des Maßstabs und der Körnung von einer dichten Bebauung an der Deimlingstraße über die aufgelockerten Baukörper auf Nordseite der Östlichen Karl-Friedrich-Straße bis zur frei in eine Parklandschaft gestellte Wohnbebauung unterhalb der Schlosskirche erscheint angemessen und erzeugt gleichzeitig eine angenehme Spannung.
      Bei der Ausbildung der öffentlichen Räume wird durch Konzentration einer klaren und einfachen Struktur der Vorzug gegenüber einer Vielzahl an undefinierten „Restflächen“ eingeräumt.
      Die Aufteilung der Bebauung an der Deimlingstraße in zwei Blöcke mit ausreichend dimensionierten Innenhöfen lässt eine vernünftige und flexible Organisation der Grundrisse zu, ohne die Nutzungsvielfalt in den einzelnen Geschossen einzuschränken.
      Der Erhalt des Technischen Rathauses und die Integration des denkmalgeschützten Gebäudes in das städtebauliche Grundkonzept dieses Wettbewerbsbeitrages erscheinen nicht gänzlich unmöglich zu sein.


      Der Handlungsbedarf im Plangebiet der „Innenstadtentwicklung Ost“ ist unbestritten. Dennoch sollte aus Sicht des Kammergruppenvorstandes die vielleicht letzte Möglichkeit zu „Kurskorrektur“ genutzt werden. Drei Punkte sind unseres Erachtens dabei von besonderer Bedeutung.

      Die Integration des „Technischen Rathauses“ in die Gesamtkonzeption sollte nochmals neutral untersucht werden.

      Es sollte geprüft werden, ob nicht doch eine in zumindest 3 bis 4 Baufelder aufgeteilte Grundstücksvergabe möglich ist.


      Eine getrennte Projektierung der Hochbauten mit intensiver Begleitung zur Sicherung der Gestaltqualität auf Basis eines städtebaulichen Rahmenplans, welcher aus der der 3. Dialogphase hervorgehen könnte, ist anzustreben.

      Vorstand Kammergruppe Pforzheim-Enzkreis
      29.08.2017

      11.02.2020

      Vorsitzender der Kammergruppe

      Dipl.-Ing. Hans Göz,
      Freier Architekt

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