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Mit einer umfassenden Reform, die am 18. April 2016 in Kraft getreten ist, wurde der Rechtsrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte reformiert und modernisiert. Ziele waren Vereinfachung, Vereinheitlichung und anwenderfreundlichere Gestaltung.
Das Vergabeverfahren erfordert künftig eine noch sorgfältigere Vorbereitung durch die Vergabestelle und bietet den Bewerberinnen und Bewerbern bereits mit der Veröffentlichung eine größere Transparenz.
Das Merkblatt stellt die Grundsätze der neuen Vergaberegelungen sowie Abläufe dar: Planungswettbewerb vor Verhandlungsverfahren Verhandlungsverfahren ohne Planungswettbewerb
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
... bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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