Für die bis 2026 geltende ESF Plus-Förderperiode, möchte Baden-Württemberg für die beruflichen Anpassungs- fortbildungen mit dem Förderprogramm „Fachkurse“ Beschäftigten mittlerer und kleiner Unternehmen (KMU) sowie den freien Berufen, Anreize bieten, Fortbildungsangebote wahrzunehmen.
Antrag zur ESF-Förderung
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen,Antrag bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail bis 10 Tage vor Beginn der Fortbildung an info@ifbau.desenden.
Online-Anmeldung zum Seminar: Füllen Sie das Anmeldeformular auf unserer Webseite vollständig aus. Geben Sie im Formular an, dass Sie einen ESF-Zuschuss beantragen möchten.
Beantragung ESF: Nach Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem Link zur Zielgruppenabfrage und zum ESF-Teilnahmefragebogen. Füllen Sie die Unterlagen sorgfältig aus, unterschreiben diese eigenhändig und senden Sie als PDF an info@ifbau.de. Die Antragsunterlagen sind bis 10 Tage vor Beginn der Fortbildung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass verspätete Anträge nicht berücksichtigt werden können.
Rechnungsstellung: Nach Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung über die reduzierte Teilnahmegebühr, die den ESF-Zuschuss berücksichtigt. Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen.
Prüfung und Entscheidung: Ihr Antrag wird geprüft. Bei Ablehnung wird die Rechnung korrigiert, sodass die volle Teilnahmegebühr zu zahlen ist. Eine Förderung kann nur bei vollständigen Angaben und erfolgreicher Teilnahme an den Kursen gewährt werden.
ESF-Förderung für Teilnehmer beim IFBau
Bezuschusste IFBau-Veranstaltungen sind am Texthinweis ESF-Förderung möglich auf der Online-Veranstaltungskarte zu erkennen. Für diese können Sie eine Reduzierung der Teilnahmegebühr um 30% und für Teilnehmer ab 55 Jahren sogar um 70% erhalten, sofern Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Beschäftigte aus Unternehmen (Beschäftigungsort oder Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg)
Unternehmerinnen und Unternehmer (einschließlich Freiberufler:innen, mit Unternehmenssitz oder Wohnort in Baden-Württemberg)
Gründungswillige (in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt)
Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger (in Baden-Württemberg wohnhaft)
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie von Städten und Gemeinden. Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind hingegen förderfähig. Förderungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus sind nicht mit weiteren Förderungen aus Mitteln der Europäischen Union kombinierbar.
Rückfragen zur ESF-Förderung richten Sie bitte an das IFBau, Frau Viki Fleischer, Tel. 0711-2196-2311 oder E-Mail viki.fleischer@ifbau.de.
Angebot
Arbeitnehmende können für ihre berufliche Weiterbildung am IFBau für dieTeilnahme an ganztägigen Formaten Bildungszeit bei ihrem Arbeitgeber beantragen.
Für Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag gibt es 20 % Rabatt auf die Fort- und Weiterbildungen des IFBau. Ausgenommen sind Mitglieder mit reduziertem Beitrag nach Eintritt in den Ruhestand oder in Elternzeit.