Beruflich erfolgreich bleiben: Mit dem Förderprogramm „Fachkurse“ stärkt das Land Baden-Württemberg gezielt die berufliche Weiterbildung. In den geförderten Fachkursen erweitern Sie Ihre Kompetenzen praxisnah und flexibel, verbessern Ihre Zukunftschancen und halten Ihr Fachwissen auf dem neuesten Stand – finanziell unterstützt durch ESF Plus.
Zum 01.09.2026 treten neue Regelungen für die ESF Plus‑Fachkursförderung in Kraft. Die nachfolgenden Informationen gelten für alle Kurse mit Kursbeginn 01.09.2026 bis 31.08.2027. Förderfähige Teilnehmende erhalten einen ESF-Zuschuss von einheitlich 45% der Teilnahmegebühren.
Antrag zur ESF-Förderung
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen,Antrag bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail bis 10 Tage vor Beginn der Fortbildung an info@ifbau.desenden.
Online-Anmeldung zum Seminar: Füllen Sie das Anmeldeformular auf unserer Webseite vollständig aus. Geben Sie im Formular an, dass Sie einen ESF-Zuschuss beantragen möchten.
Beantragung ESF: Nach Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem Link zur Zielgruppenabfrage und zum ESF-Teilnahmefragebogen. Füllen Sie die Unterlagen sorgfältig aus, unterschreiben diese eigenhändig und senden Sie als PDF an info@ifbau.de. Die Antragsunterlagen sind bis 10 Tage vor Beginn der Fortbildung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass verspätete Anträge nicht berücksichtigt werden können.
Rechnungsstellung: Nach Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung über die reduzierte Teilnahmegebühr, die den ESF-Zuschuss berücksichtigt. Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen.
Prüfung und Entscheidung: Ihr Antrag wird geprüft. Bei Ablehnung wird die Rechnung korrigiert, sodass die volle Teilnahmegebühr zu zahlen ist. Eine Förderung kann nur bei vollständigen Angaben und erfolgreicher Teilnahme an den Kursen gewährt werden.
ESF-Förderung für Teilnehmende beim IFBau
Bezuschusste IFBau‑Veranstaltungen sind am Texthinweis “ESF‑Förderung möglich” auf der Veranstaltungskarte zu erkennen. Für diese können Sie eine Reduzierung der Teilnahmegebührum den ESF-Zuschuss erhalten, sofern Siefolgende Voraussetzungen erfüllen:
Erwerbstätige mit Beschäftigungsort oder Wohnort in Baden‑Württemberg
Erwerbsfähige Personen, die derzeit nicht erwerbstätig sind mit Wohnort in Baden‑Württemberg (z.B. Wiedereinsteiger:innen, Studierende, Gründungswillige oder Rentner:innen)
Unternehmer:innen sowie Freiberufler:innen mit Unternehmenssitz in Baden‑Württemberg
Nicht förderfähig sind Beschäftigte des Bundes, der Länder, der Stadt‑ und Landkreise sowie der Städte und Gemeinden. Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind hingegen förderfähig. Eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF‑Plus) ist nicht mit weiteren Förderungen aus Mitteln der Europäischen Union kombinierbar. Ein Rechtsanspruch auf ESF-Förderung besteht nicht.
Rückfragen zur ESF‑Plus‑Förderung richten Sie bitte an das IFBau, Frau Viki Fleischer, Tel. 0711-2196-2311 oder E-Mail viki.fleischer@ifbau.de.
Angebot
Arbeitnehmende können für ihre berufliche Weiterbildung am IFBau für dieTeilnahme an ganztägigen Formaten Bildungszeit bei ihrem Arbeitgeber beantragen.
Für Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag gibt es 20 % Rabatt auf die Fort- und Weiterbildungen des IFBau. Ausgenommen sind Mitglieder mit reduziertem Beitrag nach Eintritt in den Ruhestand oder in Elternzeit.