Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Im Rahmen der Landesinitiative zur Stärkung und Förderung der Baukultur in Baden-Württemberg rufen das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen und die Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammerbezirk Stuttgart zur Teilnahme am Auszeichnungsverfahren „Baukultur Hohenlohe-Tauberfranken“ 2023 auf.
Das Auszeichnungsverfahren hat das Ziel, baukulturell beispielgebende Bau- und Planungsprojekte sowie Prozesse im Raum Hohenlohe – Tauberfranken aufzuspüren, zu würdigen und einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Mit dem Verfahren soll der Blick auf das Hohenlohe – Tauberfranken prägende Spannungsfeld aus aktuellem Wohnraumbedarf, Mobilitätsbedürfnis und Flächeninanspruchnahme sowie der zeitgemäßen Interpretation und Fortentwicklung bestehender Kulturlandschaften und Ortsbilder gelenkt werden.
Die Idee ist es, das Bewusstsein für den Mehrwert qualitätvollen und kooperativen Planen und Bauens im alltäglichen Leben und Miteinander zu schärfen und dazu zu ermutigen, gemeinwohlorientierte und mutige Lösungen für die vielfältigen Herausforderungen der Orts- und Stadtentwicklung zu wagen. Besonderer Fokus des Auszeichnungsverfahrens: Es werden nicht nur realisierte Projekte gesucht, sondern auch noch in Planung bzw. in Entwicklung befindliche Projekte und Prozesse, die über die Auszeichnung hinaus unterstützt und begleitet werden sollen.
Die Gebietskulisse besteht aus den Städten und Gemeinden im Hohenlohekreis, Main-Tauber-Kreis und Landkreis Schwäbisch Hall.
Es können in den letzten zehn Jahren realisierte (2012 bis 2022) sowie noch in Planung bzw. in Entwicklung befindliche Projekte und Prozesse aus den folgenden Bereichen eingereicht werden:
(1) Städtebau / Siedlungsentwicklung Orts- und Freiraumgestaltungen, Umbau von Stadt- und Ortsmitten
(2) Bauen im Bestand Sanierung, Umnutzung und Erweiterung
(3) Innovative Wohnkonzepte
(4) Produktion und Gewerbe, Handel und Handwerk Neue Arbeitswelten und gemischte Nutzungen
(5) Landwirtschaft, Weinbau und Tourismus
(6) Infrastruktur- und Ingenieurbauwerke
(7) Bauen für Gemeinschaft, Kultur und Bildung sowie Kirchliche Nutzungen
Besonders hingewiesen wird auf die Möglichkeit zur Einreichung von: (8) Konzepten und noch nicht realisierten Planungen sowie Prozessen unterschiedlicher Akteure und Initiativen zu den vorstehend aufgezählten Bereichen.
Es steht der Jury frei, entsprechend den Einreichungen, eine veränderte Einteilung bzw. Abgrenzung vorzunehmen.
- Ermöglichung von Kooperation und Zusammenarbeit unterschiedlicher öffentlicher, privater und zivilgesellschaftlicher Akteure auch durch unkonventionelle, kreative Herangehensweisen - Beitrag zu einem förderlichen Umfeld für soziales Miteinander und kulturelles Leben - bewusster Umgang mit Erbe, Bestand und Erinnerungskultur - zukunftsorientierte Lösungsansätze für Produktionsabläufe, Logistik, Mobilität und Mitarbeiterbindung - innovativer Einsatz von energie- und ressourcenbewussten, flächen- und kostensparenden Konzepten und Techniken - gestalterische und konstruktive Qualität, Verwendung regionaler Baumaterialien und Beachtung von Handwerkstraditionen - Architektonische und städtebauliche Lösungsansätze für nachhaltigen Tourismus, insbesondere im Kontext von Erhalt und Weiterentwicklung von Landschaft und Siedlungsstruktur - Aufzeigen exemplarischer Lösungen für Hohenlohe – Tauberfranken
Teilnahmeberechtigt sind - private und öffentliche Bauherrinnen und Bauherren - zivilgesellschaftliche Initiativen und Vereine - Stadtplanerinnen und Stadtplaner - Architektinnen und Architekten - Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten - Innenarchitektinnen und Innenarchitekten - Ingenieurinnen und Ingenieure Es können jeweils mehrere Projekte und/oder Prozesse eingereicht werden, die sich jeweils auch über mehrere Bereiche bzw. Gegenstände des Auszeichnungsverfahrens erstrecken. Die Teilnahmegebühr beträgt pro eingereichtem Projekt bzw. Prozess 75,-€ und ist vor Abgabe zu überweisen auf das Konto der Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammerbezirk Stuttgart: BW-Bank IBAN DE48 6005 0101 0002 4843 32 Verwendungszweck: Baukultur Hohenlohe-Tauberfranken DIE TEILNAHMEUNTERLAGEN MÜSSEN BIS SPÄTESTENS 1. SEPTEMBER 2022, 12:00 UHR BEI DER Architektenkammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle Kammerbezirk Stuttgart KB-Stuttgart@akbw.de in digitaler Form vorliegen.
Die Unterlagen sollen eine Vorbeurteilung der Projekte und Prozesse ermöglichen. Dafür müssen folgende Unterlagen digital eingereicht werden: - eine pdf-Präsentation pro Projekt bzw. Prozess: max. 5 MB, bis zu 5 Seiten im Querformat - eine Kurzbeschreibung des Projekts bzw. Prozesses - aussagekräftige Fotos - ein Lageplan, Grundrisse und ggf. weitere geeignete Unterlagen wie Schnitte, Ansichten, Isometrien - bei Innenraumgestaltungen die entsprechenden Unterlagen - bei Prozessen die entsprechend geeigneten Unterlagen - der vollständig ausgefüllte Einreichungsbogen - eine Liste weiterer Planungsbeteiligter - ein Überweisungsbeleg
Hier Einreichungsbogen downloaden
Im Rahmen einer Vorprüfung wird zunächst durch die Veranstalter die Zulässigkeit der Einreichungen festgestellt. Die eingereichten Beiträge werden durch eine fach- und sachkundige, gemischt besetzte Jury beurteilt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Die Jury protokolliert das Verfahren und die Ergebnisse. Die ausgezeichneten Projekte und Prozesse werden veröffentlicht.
Die Bauherrinnen und Bauherren der ausgezeichneten Projekte erhalten eine Urkunde und eine Plakette, die Architektinnen und Architekten sowie die weiteren benannten Planerinnen und Planer eine Urkunde. Bei Prozessen umfasst die Auszeichnung die unterstützende Begleitung über einen Zeitraum von ca. 18 Monaten (ab Preisverleihung) durch den kostenfreien Einsatz des mobilen Gestaltungsbeirats und der Ortsentwicklungsberatung der Architektenkammer Baden-Württemberg. Die ausgezeichneten Projekte und Prozesse sollen in einer Dokumentation zum Auszeichnungsverfahren „Baukultur Hohenlohe-Tauberfranken“ 2023 und in einer Wanderausstellung der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Abgabe der Unterlagen bis 1. September 2022 Jurysitzung: Oktober 2022 Preisverleihung: April 2023 Abschlussveranstaltung: Oktober 2024
Flyer zum Auszeichnungsverfahren