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Aus Anlass vielfältiger neuer Anforderungen an den Berufsstand, erkennbar werdende Nachwuchssorgen, zum Teil verursacht durch Studiengänge, welche die Eintragungsvoraussetzungen der Architektenkammer Baden-Württemberg nicht erfüllen, startete der Arbeitskreis Stadtplanung die Diskussionsreihe "Städtebaulicher Dialog". Damit soll ein Forum geschaffen werden für eine breite, durchaus kontroverse Auseinandersetzung zu allen die Stadtplanung und deren Akteure betreffenden Fragen. Das Ziel ist, Defizite und Änderungspotentiale zu erkennen und damit Impulse für die Zukunft zu setzen, sowohl kammerintern als auch an die Öffentlichkeit gerichtet. Zwanzig Fachleute aus Hochschulen, Verwaltung, Projektentwicklung sowie freien Büros sind der Einladung des Arbeitskreises Stadtplanung gefolgt. Bei der Premiere des städtebaulichen Dialogs am 27. Juni 2013 im Haus der Architekten standen die Themen Berufsbild Stadtplanung, Qualitätssicherung und Ausbildung im Fokus. Sie lösten eine lebhafte, teils kontroverse Diskussion aus.
Zum Berufsbild gab es den Konsens, dass die Stadtplanung ein außerordentlich komplexes Tätigkeitsfeld geworden sei, da heute vermehrt ökologische und soziale Aspekte, Energiethemen, rechtliche EU-Vorgaben, wirtschaftliche und nachhaltige Belange sowie anspruchsvolle Organisations-, Kommunikations- und Managementaufgaben zusätzlich zur Hauptaufgabe der Gestaltung des Raums und Wahrung der Baukultur hinzugekommen seien. Dadurch erhielten Stadtplaner eine zunehmende Verantwortung in ihren Planungsaufgaben. Die inhaltliche Gesamtsicht und ganzheitliche Ansätze durch alle Fach- und Maßstabsebenen, von der Regionalplanung bis zum gestalterischen Detail, beschreiben die große Bandbreite, in der sich Stadtplaner bewegen. Kritisiert wurde, dass diese sehr komplexen Prozesse und verantwortungsvollen Aufgaben aber in keiner Tabelle der HOAI wiederzufinden sei und manche Leistungsbilder eine unauskömmliche Honorierung haben.
Die Frage nach der Ausbildung der Stadtplanerinnen und Stadtplaner und dabei speziell, was man in vier Jahren Studienzeit vermitteln könne, warf eher kontroverse Sichtweisen auf. Das städtebauliche Entwerfen wurde zwar von allen nach wie vor als eine essentielle Aufgabe genannt. Über die Gewichtung dieses Teilgebietes gab es jedoch unterschiedliche Meinungen, da neben dem Entwurf im späteren Berufsleben auch weitere Fähigkeiten gefordert sind. Hierzu gehören Kommunikationskompetenz, Diskussionsfähigkeit und Umgang mit Aushandlungsprozessen, um die guten Ideen und Projekte auch Laien vermitteln zu können, die strategische Vernetzung von Inhalten und Akteuren bis hin zu Organisations-, Steuerungs- und Managementaufgaben. Eine Position forderte einen deutlichen Schwerpunkt des Entwurfs als Studieninhalt, da geeignete Impulse in jungen Jahren sehr wichtig und später nicht mehr nachzuholen seien. Alle anderen Aufgabengebiete ließen sich auch nach dem Studium durch Praxis und gezielte Fortbildungen lernen. Die Gegenposition sieht die Unterschiedlichkeit und Komplexität der Berufsaufgaben von Stadtplanern im Vordergrund. Entsprechend sei das Studium möglichst breit anzulegen.
Etwas ketzerisch und provokant wurde das Thema Qualitätssicherung behandelt, mit der Frage, welche Vorteile die Eintragung in die Stadtplanerliste bringe, da sogar völlig Fachfremde Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne einreichen dürfen. Bei der Fachrichtung Architektur wird durch die Eintragung die Planvorlageberechtigung nach §43 Absatz 3 der LBO erzielt, bei Stadtplanern fehle so ein Privileg. Der Eintragungsausschuss hat für die Stadtplanerliste klare Kriterien der Ausbildung, die zum Regeleintrag führen: vier Jahre Studium im Fach Stadtplanung an einer Hochschule. Wenn kein Hochschulabschluss vorliegt, kann eine zehnjährige Praxiszeit, angelernt durch eine/n eingetragene/n Stadtplaner/in zur Eintragung führen. Bei konversiven Studiengängen, beispielsweise Bachelor in Infrastruktur und Master in Stadtplanung, müsse vom Eintragungsausschuss aufwändig geprüft werden, wie viel "Stadtplanung" enthalten ist. Diese Qualitätssicherung mache dem Eintragungsausschuss sehr viel Arbeit, bringe aber dem in die Liste eingetragenen Stadtplaner einen Wettbewerbsvorteil. Dies allerdings nur, sofern das Bewusstsein bei den Auftraggebern vorhanden ist, dass analog zu Bio-Produkten "Stadtplanung drin sein muss, wo Stadtplanung draufsteht". Im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung kam zum Ausdruck, dass der Austausch zwischen den Hochschulfakultäten und der Architektenkammer immens wichtig ist, damit Studiengänge überhaupt die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen. Hierzu wurde der Wunsch geäußert, dass die Architektenkammer klare Anforderungen und Kernkompetenzen definieren sollte, um den Hochschulen damit eine Richtung für die Lehre vorzugeben. Der Austausch der Stadtplanungsakteure ist also auf fruchtbaren Boden gefallen und soll bis 2014 weitergeführt werden. Im Oktober geht es in die zweite Runde: der städtebauliche Dialog wird sich dem Thema stadtplanerische Leistung und deren Honorierung widmen.