Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Veranstaltungsort für Ihre Tagung, Seminare, Produktpräsentation oder Pressekonferenz.
Die „Datenschutzauskunft-Zentrale“ meldet sich per Fax und hat nur ein Ziel: das Geld von Unternehmern. Datenschützer warnen vor der DSGVO-Betrugsmasche. Dabei werden Unsicherheiten und Unklarheiten zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) offenbar bundesweit schamlos durch Betrüger ausgenutzt.Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLaDa) warnt vor vermeintlich eiligen Fax-Mitteilungen von der sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“. Sie schreibt derzeit bundesweit Unternehmer an und ermahnt sie, ihrer Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen. Kostenpunkt für den angeblichen Basisdatenschutz-Beitrag: 498 Euro per annum zzgl. MWSt verpflichtend für drei Jahre!.Das BayLaDa warnt Unternehmer davor, auf diese Fax-Schreiben zu reagieren. Mit den Anforderungen der am 25. Mai 2018 wirksam gewordenen Datenschutz-Grundverordnung habe dies nichts zu tun.
Es handelt sich um die Fortführung der Masche mit Abofallen für Telefonbucheinträge oder vermeintlich erforderlichen Einträgen in Gewerbeauskunfts-Verzeichnissen. In diesen Schreiben wird zur Ergänzung oder Korrektur teilweise bereits recht sorgfältig ermittelter Bürodaten aufgefordert. Oder es handelt sich um Schreiben, die auf den ersten Blick wie z.B. Telefonrechnungen aussehen und zur Zahlung des ausstehenden Betrags für den Telefonbucheintrag oder einen Eintrag ins Onlineverzeichnis auffordern.
Besonders perfide wird aktuell eine vermeintliche Pflicht zu einem zentralen Eintrag suggeriert, die so keineswegs von der Datenschutz-Grundverordnung gefordert ist
Nur wer sorgfältig das Kleingedruckte liest, erfährt, dass es sich lediglich um ein Angebot und keinesfalls um eine Rechnung oder eine erforderliche Auskunft handelt. Mit der unterzeichneten Rücksendung des Formulars oder Überweisung des genannten Betrages kommt jedoch ein Anzeigenauftrag zustande. Mit jährlichen Kosten von meist mehreren Hundert Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bei mindestens zwei Jahren Laufzeit stellen diese Angebote jedoch eine äußerst fragwürdige Dienstleistung dar.
Aufgrund der irreführenden Aufmachung ist damit zu rechnen, dass diese Schreiben in vielen Büros ohne ausreichende Aufmerksamkeit durchlaufen bzw bearbeitet oder bezahlt werden. Es wird deshalb dringend geraten, derartige Schreiben und Angebote "genau zu prüfen und gegebenenfalls in den Papierkorb zu werfen." Gleichlautende Warnung geben auch immer wieder die Verbraucherzentralen, die Industrie- und Handelskammern und die Polizei.
Grundsätzlich sollten - freiberuflich tätige - Architekturbüros auch bedenken, dass sie keinerlei gewerberechtlicher Erfassung unterliegen.
Die überarbeiteten Architektenprofilen sind seit 2015 komplett in der Homepage www.akbw.de integriert. Jetzt heißt es: einloggen, bearbeiten und gefunden werden.
Tel: 0711 / 2196-148
jochen.stoiber@akbw.de