Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
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Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW) hat einen Flyer erarbeitet. Der Flyer " Die neue Landesbauordnung - Mehr Parkraum fürs Fahrrad" bietet Lösungsansätze, den Radverkehr schon bei der Planung angemessen zu berücksichtigen.
Die im Jahr 2015 in Kraft getretene Landesbauordnung (LBO) und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV) legen für jede Form der Gebäudenutzung die Zahl der vorgeschriebenen Fahrradstellplätze fest. Gleichzeitig schafft sie neue Möglichkeiten, platzintensive Pkw- durch flächensparende Fahrradstellplätze zu ersetzen. So können Bauherren, sofern es nicht um Wohngebäude geht, bis zu einem Viertel der notwendigerweise zur Verfügung zu stellenden Kfz-Stellplätze reduzieren. Eine weitere Option, die die neue LBO bringt: Gemeinden in Baden-Württemberg können durch Satzung die Pkw-Stellplatzpflicht für Teile des Gemeindegebiets oder gegebenenfalls sogar für einzelne Neubauten einschränken und dafür auf Radverkehrs- oder ÖV-Angebote setzen. Das schafft mehr Flexibilität bei Nachverdichtung, sozialem Wohnungsbau oder der Neunutzung von Gewerbeflächen.
Mehr dazu finden Sie hier im Flyer.
Darüber hinaus bietet die AGFK passend zum Inhalt des Flyers im Juni in Ulm ein Fachseminar zum Thema Fahrradparken an. Weitere Informationen und die Programmübersicht dazu finden Sie hier.
Tel: 0711 / 2196-148
jochen.stoiber@akbw.de