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Rechtsstreitigkeiten landen im Normalfall vor Gericht und können gerade im Bau- und Architektenrecht lange dauern und kostspielig sein. Um eine schnelle und kostengünstige Lösung für oftmals komplexe fachliche Fragestellungen und Honorarermittlungen zu finden, kann das Schlichtungsverfahren der Architektenkammer Baden-Württemberg eine Alternative sein. Dabei erarbeitet ein Schlichtungsausschuss – gebildet aus einem Volljuristen als Vorsitzendem und zwei beisitzenden Architekt:innen – einen Vorschlag, wie die Vertragsparteien ihren Streit außergerichtlich beilegen können. Den streitenden Parteien steht es anschließend frei, den Schlichtungsvorschlag anzunehmen.
Die beisitzenden Architektinnen und Architekten im Schlichtungsausschuss arbeiten ehrenamtlich und werden für jeweils eine Legislaturperiode benannt. Am 24. November 2023 trafen sie sich gemeinsam mit den beiden Ausschussvorsitzenden im Haus der Architektinnen und Architekten – in dieser Wahlperiode erstmals in großer Runde. Bei dieser Gelegenheit dankte die Justiziarin der AKBW auch den bewährten Schlichterinnen und Schlichtern, die aufgrund der Amtszeitbegrenzung auf drei Legislaturperioden nicht mehr benannt werden konnten. Insgesamt 16 Mitglieder aus allen Fachrichtungen sind neu im Gremium. Mit ganz unterschiedlicher Motivation: von der eigenen positiven Erfahrung mit der Schlichtung über die Mitarbeit in anderen (Kammer-)Gremien bis zu Vorerfahrungen als Sachverständige. Sie alle bringen nun ihre Expertise im Schlichtungsausschuss ein.
Um die neuen Gremienmitglieder in ihre Tätigkeit einzuführen, gab es Impulse der beiden Ausschussvorsitzenden. Dr. Bernd Schendzielorz, Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart, berichtete aus dem Ausschuss-Alltag. Zu Beginn sei „jeder Fall eine Black Box“. Oftmals gebe es spannende und nicht absehbare Entwicklungen, mitunter auch Schicksalsschläge, die am Ende dann dazu führten, dass die Parteien wieder aufeinander zugehen und damit den selbstbestimmten Rechtsfrieden herstellen können. Letzteres sei sowohl das Ziel bei einem Gerichts- als auch bei einem Schlichtungsverfahren, schilderte Dr. Holger Essig, Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, der beide Verfahren miteinander verglich. Bei der Schlichtung bestehe allerdings die Chance, durch den technischen und architektenspezifischen Sachverstand zu einer sachgerechten Streitbeilegung zu kommen. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren müsse auch die Öffentlichkeit nicht an der Verhandlung beteiligt werden. Zudem führe die kostengünstige gütliche Einigung der Parteien in der Regel zu einer höheren Akzeptanz des Ergebnisses.
Der ehemalige Beisitzer des Schlichtungsausschusses Walter Ziser, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Architektenleistungen, berichtete abschließend aus erster Hand von den Beratungen der Facharbeitsgruppen zur Evaluierung der Leistungsbilder und der fachlichen Novellierung der HOAI. Es sei damit zu rechnen, dass die bewährten Grundstrukturen erhalten bleiben, die Anwendung für die Praxis aber vereinfacht werde. Beispielsweise solle es nur noch eine Abgrenzung zwischen Neubau und Bestand geben. Welche der erarbeiteten Empfehlungen ihren Weg in die novellierte Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure finden werden, bleibt abzuwarten.
Schlichtungsverfahren nutzen, Gerichtsverfahren vermeiden.