Mit seinem spektakulären Urteil vom 29. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht für Aufsehen gesorgt. Es kritisiert darin den Gesetzgeber und urteilt, "dass [er, der Gesetzgeber] Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität [hätte] treffen müssen, an denen es bislang fehlt." - freiheitsschonender Übergang in die Klimaneutralität: So die klare Handlungsanweisung. Auch der Europäische Green Deal verankert die Klimaneutralität bis 2050 als leitendes Ziel. Doch was bedeutet eigentlich Klimaneutralität? Wann ist ein Gebäude, eine Stadt, eine Lebensordnung klimaneutral?
27.08.2021