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Übergangsfrist endet Anfang 2023
Damit Geodaten von Verwaltungen und Politik auch über Grenzen hinweg einheitlich nutzbar und zugänglich sind, sind Kommunen aufgrund der sogenannten Inspire-Richtline der EU gesetzlich dazu verpflichtet, Bauleitpläne im XPlan-Format bereitzustellen. Standard ist dabei die XPlanung. Sie wird immer häufiger Bestandteil bei der Beauftragung von Stadtplanungs- und Architekturbüros werden. Um konkurrenzfähig zu bleiben, sollten jene sich mit dem Thema XPlanung auseinandersetzen. Darüber, was der neue Standard für den Berufsstand bedeutet, haben sich die AKBW-Strategiegruppe Stadt | Land und die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung SRL mit Stadtplanungsbüros und Verwaltungen ausgetauscht.
Welche Pläne sind im Bebauungsplan-Verfahren rechtsverbindlich?
Nach wie vor ist der ausgedruckte und unterschriebene amtliche B-Plan die rechtsverbindliche Version. Die im Internet bereitgestellten Informationen nach der Inspire-Verordnung haben gewissermaßen nur informativen Charakter. Einige Kommunen haben vorhandene Bebauungspläne bereits in XPlanung transferiert; größere sogar eigens Angestellte dafür geschult. Kleine Kommunen nehmen das Angebot der für sie geschaffenen Komm.One-Plattform wahr, da zu wenige Büros die Transformationsleistung anbieten. Oft wurden alte B-Pläne nur in der einfacheren Raster-Umring-Methode bearbeitet. Wesentlich aufwändiger ist die Vollvektorisierung.
Noch nicht alle Kommunen fordern bisher bei der Auftragsvergabe den XPlan-konformen B-Plan. Spätestens bei der Schnittstelle zur IT-Planung kann es aber Fehlermeldungen geben. Während der 0,5-er Tuschestift und auch manche CAD-Programme Toleranzen im Bebauungs- oder Flächennutzungsplan zuließen, erfordert XPlanung millimetergenaue Zeichnungen, um Flächenbegrenzungen überschneidungs- und lückenfrei darstellen und Flächeninhalte exakt berechnen zu können. Geometrisch korrektes Zeichnen für einen qualitativ hochwertigen Datenbestand sei deshalb unerlässlich, konstatierten die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltungen.
Entwicklung der XPlanung
Anfangs scheiterten Planer:innen oft an der fehlenden Kompatibilität von Planzeichenverordnung und X-Plan-Format. Etliche Schwachstellen eliminierte in den letzten Jahren die in Hamburg ansässige Leitstelle XPlanung oder bot Alternativlösungen an. Auch der GDI-Leitfaden BW bietet einige Bearbeitungshinweise. Jedoch bereiten textliche Festlegungen im XPlan-Format immer noch Schwierigkeiten. Für Planungsbüros bedeutet das XPlan-Format weniger Gestaltungsfreiheit beim Layout der Pläne. Einige Kommunen händigen den Planenden eine Vereinbarung und Auflistung von Pflichtattributen für B-Pläne aus – eine Art Qualitätssicherung, die sowohl von Auftraggebern als auch von Auftragnehmern erkannt wird.
Aufwand und Honorar
Für Büros bedeuten Investitionen in Software und Schulung der Angestellten finanzielle Aufwendungen. Gängige Zeichenprogramme müssen für die Bearbeitung im XPlan-Format teilweise aufgerüstet werden. Im Gespräch wurde deutlich: Es lohne sich, Programme im Rahmen von Softwareschulungen kennenzulernen und hinsichtlich der Effizienz zu vergleichen.
Gleichzeitig fehle eine Handhabe, um Investitionen und Mehraufwand in Rechnung zu stellen, gaben die Planungsbüros zu bedenken. Den seit 2013 gleichgebliebenen Tafelwerten der HOAI für Flächenplanungen stehen heutzutage deutlich höhere Lohnkosten gegenüber, sodass insbesondere kleinere B-Pläne mit einer Fläche unter drei Hektar nicht mehr wirtschaftlich und auskömmlich zu bearbeiten wären. Auch ist die XPlanung weder in den Grundleistungen noch in den besonderen Leistungen der HOAI 2021 erwähnt. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit den Mehraufwand über einen entsprechenden Honorarsatz zu kompensieren oder ein zusätzliches Honorar für besondere Leistungen zu vereinbaren. Von einer Pauschale wurde – weil oft nicht auskömmlich – abgeraten.
Hintergrund
Bereits am 5. Oktober 2017 hatte der IT-Planungsrat die verbindliche Einführung des Standards XPlanung beschlossen. Anfang 2023 läuft die fünfjährige Übergangsphase aus, um alle bestehenden IT-Verfahren zu ertüchtigen. Bis dahin muss die verbindliche Anwendung des von XPlanung als Austauschstandard im Planungsrecht in den Kommunen umgesetzt werden. Den rechtlichen Rahmen legt die Inspire-Richtlinie aus dem Jahr 2007 fest.
Twopager
Die Strategiegruppe Stadt | Land hat in einem Zweiseiter die wichtigsten Informationen zur Xplanung zusammengefasst: LINK
Informationen
Die Leitstelle XPlanung steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung und stellt Informationsmaterial bereit, unter anderem Leitfaden und Handreichungen: www.xleitstelle.de
Text Xplanung
Twopager:
Tel: 0711 / 2196-141
martina.kirsch@akbw.de