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Eva Schlechtendahl griff das brandaktuelle Thema der Klageerhebung der EU-Kommission gegen die HOAI in Deutschland auf, die am 17. November beschlossen wurde. Das bedeutet, dass die gerichtliche Auseinandersetzung eingeleitet ist. Voraussichtlich kommt es Anfang 2017 zur Klageeinreichung am Europäischen Gerichtshof.
Doch was heißt das für die deutsche Architektenschaft? Was ist zu tun, um möglicherweise ein Gerichtsurteil zugunsten des Bestehens der HOAI zu bewirken? Wichtig und notwendig sei der weiterhin enge Schulterschluss zwischen allen Kammern und Verbänden, um Argumente pro HOAI zu entwickeln und diese sogenannten Streithelfern zur Verfügung zu stellen. Ebenso gelte es, das intensive Engagement auf Ministeriumsebene und in Brüssel fortzusetzen.
Bei Gesprächen mit Vertretern des Bundes wurde seitens der EU-Kommission eine Anfrage zu einem Vergleich gestellt, der von Vertretern der Berufsstände klar abgelehnt wurde. Der ACE hingegen hat die Existenz der HOAI begrüßt und sich für dessen Fortbestand ausgesprochen. Nun setzt man auf die Ergebnisse zweier Untersuchungen bzw. Gutachten. Doch ob die vor Gericht überzeugen, bleibt abzuwarten. Eine weitere Unsicherheit tut sich für 2017 auf: die Bundestagswahl wirft ihre Schatten voraus und wie man sich dann gegenüber der HOAI positionieren wird, ist eine offene Frage.
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