Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Die berufsständische Versorgungseinrichtung der Architektenkammer bietet den Mitgliedern eine umfangreiche Altersversorgung sowie eine Berufsunfähigkeitsrente, Witwen- und Witwerrente, Halbwaisen- und Vollwaisenrente und Kinderzuschläge zu den Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten.
Das Befreiungsrecht der angestellten Architekten von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht hat seit einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 31.10.2012 eine Änderung erfahren.
Mittlerweile ist bei jedem Stellenwechsel eine erneute Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu beantragen. Dabei kommt es darauf an, ob Architekten mit den berufsspezifischen Aufgaben ihrer jeweiligen Fachrichtung beschäftigt sind.
Aktuelle Informationen der Landesarchitektenkammern finden Sie hier
Versorgungswerk der ArchitektenDanneckerstraße 5270182 Stuttgart Tel. 0711 / 23874-0Fax 0711 / 23874-30
Website: www.vwda.de
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