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      Bauvorschriften und Vordrucke in BW

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      Bauvorschriften und Vordrucke

      Seit der letzten Regierungsumbildung im Jahr 2021 ist in Baden-Württemberg das neu gebildete Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zuständig für alle Bereiche des Bauens - von der Landes- und Regionalplanung über Städtebauförderung, Stadtentwicklung und Baukultur, Wohnungsbau, Denkmalschutz und Denkmalpflege bis zum Bauordnungsrecht und insofern Oberste Baurechtsbehörde für Baden-Württemberg. Durch Integration des Referats Bautechnik und Bauökologie aus dem Umweltministerium ist das neue "Bauministerium" nun auch  für die Bereiche Standsicherheit und Schutz baulicher Anlagen sowie Bauarten und Bauprodukte zuständig.

      Das für das Bauwesen zuständige Ministerium infomiert auf seiner Homepage zum

      Bauen und Wohnen und Baurecht mit den

      • Bauordnungsrecht

      und bietet aktuelle Vorschriften im Bauordnungsrecht sowie die erforderlichen Formulare und Vorlagen für Anträge im Bauantragsverfahren oder Kenntnisgabeverfahren bei Bauvorhaben in Baden-Württemberg zum Downlaod abrufbar im Bereich

      • Vordrucke, Erlasse, Richtlinien, Vorschriften:

      Landesbauordnung - Vorschriften des Landesbaurechts

      • Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Artikel 27 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 4)
      • Ein  Merkblatt der AKBW mit dem fortgeschriebenen Text der Landesbauordnung in der ab 8. Januar 2022 gültigen Fassung finden Sie  hier
      • Ein Merkblatt der AKBW als Gegenüberstellung der Änderungen 2019 zur vorigen Fassung 2014 finden Sie als Synopse hier
      • Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO), vom 5. Februar 2010, zuletzt geändert durch Artikel 147 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 18)
      • Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums über das baurechtliche Verfahren (Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung - LBOVVO) vom 13. November 1995 (GBl. S. 794), zuletzt geändert durch Artikel 148 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 18)

      Vordrucke im baurechtlichen Verfahren (Formulare)

      Verwaltungsvorschriftdes Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau über Vordrucke im baurechtlichen Verfahren (VwV LBO-Vordrucke) vom 25. Februar 2010 (GABl. S. 49), geändert durch VwV vom 3. März 2015 (GABl. 2015, S 82) - Az.: MVI 41-2600.0-9/129 - (Stand 27. März 2017)

       

      (Sollte Ihr Browser das Laden und direkte Öffnen der im pdf-Format auf dem Ministeriumsserver liegenden Formulare nicht unterstützen, klicken Sie den Link mit der rechten Maustaste an und Speichern das Ziel bzw. den Link auf Ihrem Rechner, wo Sie die Datei dann mit Ihrem Standardprogramm öffnen können.) 

      • Anlage 1: Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO
      • Anlage 2: Abbruch baulicher Anlagen - Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 3 LBO
      • Anlage 3: Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO
      • Anlage 4: Antrag auf Baugenehmigung bzw. Bauvorbescheid nach § 49 bzw. 57 LBO
      • Anlage 5: Lageplan schriftlicher Teil (§ 4 LBOVVO)
      • Anlage 6: Baubeschreibung
      • Anlage 7: Technische Angaben über Feuerungsanlagen
      • Anlage 8: Angaben zu gewerblichen Anlagen die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen (§ 7 Abs. 2 LBOVVO)

      Gegebenenfalls direkt auf der Seite Vordrucke, Erlasse, Richtlinien, Vorschriften

      Hinweis: Die Verwaltungsvorschrift über Vordrucke im baurechtlichen Verfahren (VwV LBO-Vordrucke) wird nur noch auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (www.wm.baden-wuerttemberg.de) in der amtlichen Fassung veröffentlicht und fortgeschrieben. Diese Veröffentlichung in einem elektronischen Speichermedium ersetzt die Veröffentlichung der Änderungen im amtlichen Bekanntmachungsblatt (vgl. Bekanntmachung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 2. Juni 2015 (GABl. S. 265)). Änderungshistorie der Vordrucke

      Sonderbauverordnungen - Verwaltungsvorschriften - Richtlinien, Hinweise und Erlasse

      • Verordnung des Wirtschaftsministeriums über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) vom 11. Februar 1997 (GBl. S. 84), zuetzt Überschrift geändert durch Artikel 151 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 18)
      • Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO - ) vom 28. April 2004 (GBl. S. 311, berichtigt S. 653), zuetzt geändert durch Artikel 152 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 18),
        mit Begründung und Erläuterung
      • Verordnung des Mirtschaftsministeriums über elektrische Betriebsräume (EltBauVO) vom 8. Dezember 2020 (GBl. 2021, S. 31), geändert durch Artikel 154 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 19)
      • Verordnung des Innenministeriums über Camping- und Zeltplätze (Campingplatzverordnung - CPlVO) vom 15. Juli 1984 (GBl.S.545, ber.1985 S.20), zuletzt Überschrift geändert durch Artikel 150 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 18)
      • Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen (Feuerungsverordnung - FeuVO) vom 8. November 2020 (GBl. S. 1182), Überschrift geändert durch Artikel 155 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 19)
      • Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Garagen und Stellplätze (Garagenverordnung - GaVO) vom 7. Juli 1997 (GBl. S. 332), zuetzt Überschrift und §§ 6 und 11 geändert durch Artikel 153 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 18) sowie
      • Verwaltungsvorschriftdes Ministeriums für Verkehr und Infrastrukturüber dieHerstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) vom 28. Mai 2015 - Az.: 41-2600.0-13/187 -, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23. September 2020 (GABl. 2020, S. 698), neu in Kraft gesetzt durch Verwaltungsvorschrift vom 22. Juni 2022 (GABl. 2022, S. 799)
      • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau über Flächen für ettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken und Zufahrten (VwV Feuerwehrflächen) vom 16. Dezember 2020 (GABl. S. 859), gültig ab 1. Februar 2021
      • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die brandschutztechnische Prüfung im baurechtlichen Verfahren (VwV Brandschutzprüfung) vom 17. September 2012 (GABl. S. 865 ), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 16.12.2020 (GABl. 2021, S. 34)
      • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Brandverhütungsschau (VwV Brandverhütungsschau) vom 17. September 2012 (GABl. S. 863), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 16.12.2020 (GABl. 2021, S. 34)

      Richtlinien und Hinweise zum Brandschutz

      • Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise Baden-Württemberg (HolzBauRL), Fassung Dezember 2022
      • Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebau-Richtlinie - IndBauRL), Fassung Dezember 2022
      • Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinien - LAR), Fassung Dezember 2022
      • Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Lüftungsanlagen-Richtlinie - LüAR), Fassung Dezember 2022
      • Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden (Systemböden-Richtlinie - SysBöR) Fassung November 2006 (GABl. 2006, S. 834)
      • Hinweise des Wirtschaftsministeriums über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung vom 26. April 2007
      • Hinweise der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) Brandschutz zum Brandschutz bei der Unterbringung von Flüchtlingen vom 16. Oktober 2015
      • Ergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe Brandschutz im Bestand (IMA Brandschutz) Grundsatzpapier: Brandschutzanforderungen im Bestand - Rechtslage; vom 23. November 2017

      Sachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und EInrichtungen

      • Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über anerkannte Sachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (Bausachverständigenverordnung- BauSVO), zuetzt geändert durch Artikel 149 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 18)
      • Bekanntmachung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über anerkannte Sachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Garagen, Verkaufsstätten und Versammlungsstätten) vom 2. November 2022 (GABl. S. 939) - Az.: MLW22-26-254/3

      Technische Baubestimmungen

      Regeln der Technik, die dazu dienen, die Grundsatzanforderungen der Landesbauordnungen aus § 3 zu erfüllen, werden von den obersten Baurechtsbehörden als Technische Baubestimmungen bekannt gemacht und damit bauaufsichtlich eingeführt. Die Technischen Baubestimmungen sind von allen am Bau beteiligten Personen bei der Planung, Berechnung, Ausführung und baurechtlichen Überprüfung von baulichen Anlagen zu beachten. Von den in den Technischen Baubestimmungen enthaltenen Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregelungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen erfüllt werden.

      Die Bekanntmachung erfolgt über die Veröffentlichung der "Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - VwV TB" gemäß § 73a der LBO. Die VwV TB fasst inzwischen die nach früheremb Bauordnungsrecht bekannt gemachten Regelunen der  "Liste der Technischen Baubestimmungen - LTB"  mit denjenigen zusammen, die bislang in den Bauregellisten des DIBt geführt wurden. Soweit technische Regeln durch die Anlagen zur Liste geändert oder ergänzt werden, gehören auch die Änderungen und Ergänzungen zum Inhalt der Technischen Baubestimmungen. Wichtig ist auch, dass öffentlich-rechtlich die gesetzlichen Regelungen der Landesbauordnung zum Anwendungsbereich Vorrang vor den Normeninhalten haben.

       

      Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg:
      Technische Baubestimmungen

       

      Die aktuelle VwV TB ist seit 1. Januar 2023 gültig und tritt am 31. Dezember 2027 außer Kraft.
      AKBW-Merkblatt Nr. 611 VwV-TB-2023 mit einführenden Erläuterungen und dem Text der VwV TB BW vom 12. Dezember 2022

      Bautätigkeitsstatistik - Statistischer Erhebungsbogen

      Zur Feststellung des Umfangs, der Struktur und der Entwicklung der Bautätigkeit im Hochbau und zur Fortschreibung des Bestandes an Wohngebäuden und Wohnungen werden gemäß Hochbaustatistikgesetz laufend Erhebungen über die Bautätigkeit im Hochbau (Bautätigkeitsstatistik) als Bundesstatistik durchgeführt.

      Die statistischen Erhebungsbogen sind beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg unter "Bautätigkeitsstatistik-Online" im Internet eingestellt:https://www.statistik-bw.de/baut/
      Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zum Vollzug des Hochbaustatistikgesetzes (VwV-HBauStatG).

      Veröffentlichung und Bezug von Vorschriften

      Die Vorschriften werden in amtlicher Fassung im Gesetzblatt für Baden-Württenberg bzw. dem Gemeinsamen Amtsblatt veröffentlicht vom
      Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co KG
      Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart
      Tel. 0711-66601-44, Fax 0711-66601-34
      und sind dort im Shop als Abonnement oder als Einzelausgabe zu beziehen.

      Im Internet besteht außerdem beim "Vorschriftendienst Baden-Württemberg" im Richard- Boorberg-Verlag unter vd-bw.boorberg.de die Möglichkeit, Gesetze und Verordnungen im Abonnement online zu beziehen und zu recherchieren.

      Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

      Außerdem stehen Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Baurecht auch bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg sowie weiterer Rechtsbereiche des Baunebenrechts - einschließlich Bundesvorschriften und weiterer relevanter technischen Regeln und Richtlinien - zum Abruf zur Verfügung.

      Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg, Rubrik Vorschriften, beispielsweise:

      • Abfallrecht
      • Arbeitsstättenrecht
      • Arbeitsschutzrecht
      • Baurecht
      • Immissionsschutzrecht

      Gesetze und Vorschriften des Bundes

      Gesetze und Verordnungen des Bundes lassen sich im Internet auf der Seite www.gesetze-im-internet.de
      - einem Service des Bundesministeriums der Justiz als gemeinsames Projekt mit der juris GmbH -
      recherchieren und sowohl als html- als auch pdf-Dokument beziehen, wie z.B.

      • das Baugesetzbuch BauGB (als pdf-download)
      • die Baunutzungsverordnung - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - BauNVO (als pdf-Download)
      • die Planzeichenverordnung - Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts - PlanZV (als pdf-Download)

      aber auch die energierechtlichen Vorgaben wie

      • das Erneuerbare-Energien-Gesetz - Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - EEG (als pdf-Download)
      • und das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - GEG (als pdf-Download),
        mit dem das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz EEWärmeG, das Energieeinsparungsgesetz EnEG und die Energieeinsparverordnung EnEV abgelöst wurden.
      Berufspraxis
      Justus-von-Liebig-Schule, Waldshut-Tiengen; Harter + Kanzler, Freiburg/Haslach i.K.; Stötzer + Neher

      Mustervorschriften und Mustererlasse

      Das Informationssystem der ARGEBAU - Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder im Internet enthält Musterordnungen und -vorschriften wie die Musterbauordnung oder die Musterschulbaurichtlinie

      mehr
      Jochen Stoiber / 12.01.2023

      Verwaltungsvorschriften
      und Vordrucke

      • Neu seit 1. Januar 2023: VwV Technische Baubestimmungen
      • Vorgaben für KFZ-  und Fahrrad-Stellplätze: VwV Stellplätze
      • Flächen für die Feuerwehr:
        VwV Feuerwehrflächen
      • Baurechtliches Verfahren:
        Formulare und Vordrucke
      • Beantragung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
      • Bauleitererklärung

      Seit 1. Februar 2022 neue Regeln für den Wegfall der bautechnischen Prüfung

      Zukünftig müssen dafür die Nachweise von entsprechend bei der Ingenieurkammer gelisteten Fachplanern erstellt sein.

      mehr 01.02.2022

      Bauleiterbestellung und Bauleitererklärung

      Die Baurechtsbehörden können für die Errichtung von bestimmten Gebäuden vom Bauherrn verlangen, dass er einen Bauleiter gemäß Landesbauordnung beauftragt. Einheitliche Formulare für dessen Bestellung gibt es in Baden-Württemberg jedoch nicht.

      mehr
      AAB-Antrag

      AAB-Antrag

      Im baurechtlichen Verfahren sind Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen soweit erforderlich explizit parallel zur Baugenehmigung zu beantragen.

      mehr

      Ansprechpartner/-innen

      • Geschäftsstellen
      • Institut Fortbildung Bau
      • Forum HdA

      Themen

      • Stellungnahmen
      • Wohnungsbau

      Planung

      • Barrierefreies Bauen
      • Bauen im Bestand
      • Energieeffizientes Bauen
      • Nachhaltiges Bauen

      Fortbildung

      • Alle anerkannten Fortbildungen
      • Fortbildungspflicht
      • Informationen für Bildungsträger

      Institut Fortbildung Bau

      • Online-Seminare
      • ESF Fachkursförderung
      • IFBau für AiP und SiP
      • IFBau Seminar-Suche
      • Teilnahmebedingungen
      • Veranstaltungsorte
      • Zusatzqualifizierungen, Lehrgänge

      Kammerorgane

      • Kammerwahlen 2022
      • Gremien
      • Kammerbezirke/-gruppen
      • Notifizierung Studienabschlüsse

      Recht

      • Architektengesetz / Berufsrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Datenschutz / DSGVO-Infos
      • Haftung und Urheberrecht
      • Honorar- und Vertragsrecht
      • Planungs- und Baurecht
      • Privates Baurecht, VOB/B
      • Vergabe und Wettbewerb

      Service

      • Bauantrag: Formulare, Vorschriften
      • Büroberatung
      • Fachlisten: Aufnahme in ...
      • Fachlisten: Abruf von ...
      • Für AiP und SiP
      • Für Bauherrinnen und Bauherren
      • Rahmenvereinbarungen

      Datenbanken

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      • Kleinanzeigen

      Architektenkammer Baden-Württemberg

      Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon: 0711-2196-0 Telefax: 0711-2196-101 E-Mail: info@akbw.de
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