Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
Nach den Regelungen des § 53 Abs. 1 der Landesbauordnung LBO zu Bauantrag und Bauvorlagen sind Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung gemäß § 56 Landesbauordnung LBO Baden-Württemberg oder aber § 31 Baugesetzbuch BauGB gesondert zu beantragen und bei der zuständigen Baurechtsbehörde einzureichen. Auch bei verfahrensfreien Vorhaben kann ein solcher Antrag erforderlich sein. Ein Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung ist elektronisch in Textform zu beantragen.
Jochen Stoiber / 28.06.2025