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Den Hochschulabschluss haben Sie gepackt - herzlichen Glückwunsch! Jetzt wollen Sie beruflich durchstarten? Lassen Sie sich dafür als Architekt:in oder Stadtplaner:in im Praktikum (AiP/SiP) eintragen - und schon kann es losgehen. Nach Ihrer zweijährigen AiP/SiP-Zeit dürfen Sie anschließend die geschützte Berufsbezeichnung Architekt:in, Innenarchitekt:in, Landschaftsarchitekt:in und Stadplaner:in tragen. Mehr grundsätzliche Informationen finden Sie im Leitfaden AiP/SiP Merkblatt 460 / AiP/SiP-Guidelines in english.
Die Berufsbezeichnungen Architekt:in und Stadtplaner:in sind geschützt. Deshalb kann die Berufsbezeichnung nur führen, wer in der Architektenliste eingetragen ist. Als Berufseinsteiger oder Berufseinsteigerin lassen Sie sich bei der Architektenkammer als Architekt:in im Praktikum (AiP) oder Stadtplaner:in im Praktikum (SiP) eintragen.
Zur Eintragung als AiP oder SiP reichen Sie einen schriftlichen Antrag ein. Diesen bitte vollständig ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit folgenden notwendigen Unterlagen einreichen:
Ihren Antrag und Ihre Unterlagen schicken Sie bitte an:
Architektenkammer Baden-Württemberg
Recht und Wettbewerb – Eintragung
Danneckerstr. 54
70182 Stuttgart
Achten Sie auf den richtigen Zeitpunkt...
Stellen Sie den Antrag zeitgleich mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit als AiPler/SiPler, spätestens aber vierzehn Tage danach, denn rückwirkend können Sie Ihre Arbeitszeiten nicht mehr für die AiP/SiP-Zeit anrechnen lassen.
Bevor Ihre AiP/SiP-Zeit beginnt:
Den Antrag auf Mitgliedschaft als Architekt:in bzw. Stadtplaner:in im Praktikum (gem. § 11 Abs. 1 des Architektengesetzes von Baden Württemberg) können Sie entweder händisch oder digital ausfüllen.
Reichen Sie ihn unterschrieben und mit allen Unterlagen (s.o.) ein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und von den Vorsitzenden des Eintragungsausschusses genehmigt, werden Sie von uns als AiP/SiP eingetragen. Los gehts!
Während Ihrer AiP/SiP-Zeit:
Ihre Praxiszeiten müssen Sie mithilfe Ihres Arbeitgebers nachweisen und anerkennen lassen. Unser Formular zeigt Ihnen beispielhaft, wie das geht.
Zusätzlich zur Praxis erfordert die Eintragung in die Architektenliste die Teilnahme an zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen für AiP SiP Mindestens 40 Fortbildungsstunden sind für die zweijährige AiP/SiP-Zeit nachweisen.
Nachdem Sie Ihre AiP/SiP-Zeit erfolgreich abgeschlossen haben:
Glückwunsch! Nachdem Sie Ihre AiP/SiP-Zeit erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie sich nun als Architekt:in, Innenarchitekt:in, Landschaftsplaner:in oder Stadtplaner:in eintragen lassen.
Weitere Infos.
Als AiP oder SiP profitieren Sie von vielen Kammerleistungen. Im Überblick finden Sie Ihre Vorteile aus der Mitgliedschaft hier. Alle Fortbildungsveranstaltungen, die sich explizit an AiP/SiP richten, können Sie hier einsehen, mehr Infos zur Fort-und Weiterbildungspflicht hier.
Hilfreich außerdem:
In dieser Broschüre ist eine kleine Auswahl von Fragen zusammengestellt, mit denen Absolventen in der letzten Zeit an die Architektenkammer herangetreten sind. Unsere Antworten darauf sollen Ihnen einen ersten Überblick geben.
Der Kammer-Jahresbeitrag für Architektinnen und Architekten im Praktikum / Stadtplanerinnen und Stadtplaner im Praktikum beträgt derzeit 50,00 Euro. (Stand 05/2021) Für die Aufnahme in das Verzeichnis der Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Praktikum wird zusätzlich eine Aufnahmegebühr fällig.
Beitragsordnung als pdf-Datei
Die Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Praktikum sind sowohl im Landesvorstand als auch in der Landesvertreterversammlung (LVV) vertreten. Das Netzwerk informiert Absolvent:innen, organisiert Events und ist Ansprechpartner für alle AiP, SiP und für Büros. Melden Sie sich gerne bei uns!
Beim ersten Kongress der AiP/SiP, der am 25. Juni 2021 live aus dem Haus der Architekten gestreamt wurde, ging es um Zukunftsvisionen aus einer zeitgemäßen, internationalen und vor allem unverbrauchten Perspektive junger Architekt:innen und Planer:innen.
Pilar Gordillo aus Portugal und Alejandra Padilla Gonzalez aus Mexiko haben sich entschieden, in baden-württembergischen Architekturbüros zu arbeiten - und berichten, welche Erfahrungen sie in Deutschland machen.
Filiz Gün und Aylin Güllüoglu haben ihr Studium erfolgreich absolviert und berichten von Ihrem Berufseinstieg.
Positionen in öffentlichen Verwaltungen bleiben vielerorts lange unbesetzt, an Bewerbungen in der Stadtplanung oder im Hochbau mangelt es. Beatrice Soltys, Baubürgermeisterin von Fellbach und Thomas Schramm, Leiter der Baurechtsbehörde der Stadt Sinsheim sprechen über Perspektiven für Architekt:innen im öffentlichen Dienst.
1999 wurde die Regelung einer zweijährigen angeleiteten berufspraktischen Tätigkeit in Baden-Württemberg eingeführt. Seitdem hat sich Einiges getan. Insbesondere hat sich die Stellung der AiP/SiP innerhalb des Kammergefüges signifikant verändert.
Mo-Do: 9.00-12.30 Uhr
unter Tel: 0711 2196-167eintragung spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de
Das IFBau bietet für AiP/SiP ein umfangreiches Seminarprogramm, das nach Inhalt und Art der Themenvermittlung besonders für die Belange von Berufsanfängern geeignet ist.