Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Der Landesvorstand der Architektenkammer hat mit der Verabschiedung der Geschäftsordnungen die Voraussetzungen geschaffen, dass sich die Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg in Fachlisten eintragen können. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, gegenüber Bauherren eine besondere Kompetenz und Schwerpunktbildung zu kommunizieren.
Im Gegensatz zu einer unverbindlichen Selbsteinschätzung – beispielsweise wie unter www.architektenprofile.de – hat die Mitgliedschaft in einer „Fachliste“ einen höheren Vermarktungswert, da eine neutrale Prüfungskompetenz unserer Kammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts zugrunde liegt. Mit den Fachlisten wird das Ziel verfolgt, private, gewerbliche und öffentliche Bauherrn, Investoren und sonstige Vorhabensträger bei der Suche und Auswahl geeigneter Experten für spezifische Leistungsbereiche zu unterstützen. Vergleichbare Listen gibt es auch bei anderen freien Berufen; populäre Beispiele sind die Fachanwälte und die Fachärzte.
Mitglieder können Anträge auf Aufnahme stellen für die Fachlisten
sowie
Gemäß Architektengesetz gehört es zu den Aufgaben der Kammer, in Bereichen mit besonderen Qualifikationsanforderungen Fachlisten zu führen. Konkrete Rechtsgrundlage für die Aufnahme in Fachlisten ist die Fachlistensatzung.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die jeweilige Fachliste sind in separaten Geschäftsordnungen festgelegt. Die Aufnahmekriterien sind speziell auf die Anforderungen der jeweiligen Fachliste abgestimmt und bilden die notwendigen Erfordernisse praxisnah ab. In der Regel müssen vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen werden. Dies erfolgt über Referenzen und/oder besondere Ausbildungsgänge.
Aufnahme in die Fachliste
Anträge auf Aufnahme in eine der Fachlisten können jederzeit gestellt werden. Hierfür werden auf den jeweiligene Fachlisten-Seiten unterschiedliche Antragsformulare zur Verfügung gestellt.
Wer entscheidet über die Aufnahme in eine Fachliste?
Der Landesvorstand hat für jede Liste ein dreiköpfiges, vom Vorstand unabhängiges Gremium berufen, das über die Fachlistenanträge entscheidet. Die Aufnahme kann nur erfolgen, wenn die besondere Sachkunde nachgewiesen ist.
Brandschutz
Denkmalschutz
Energieeffizienz
Ortsentwicklungsbeirat
Sachverständigenwesen
Wettbewerbsbetreuung
Fachpreisgericht
Die in den Fachlisten eingetragenen Mitglieder der AKBW finden Sie über Auswahl der jeweiligen Fachliste in der Suchmaske unserer Online-Architektenliste.