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Der Landesvorstand der Architektenkammer hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2015 die Geschäftsordnung für die Fachliste "Brandschutz" beschlossen. Mitglieder dieser Fachliste haben eine besondere Qualifikation im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes nachzuweisen. Dabei wird unterschieden in "Fachplaner für Brandschutz" und "Sachverständige für Brandschutz" mit jeweiligen Qualifikationskriterien.
Fachplaner für Brandschutz erstellen beispielsweise gemäß § 43 Abs. 2 Landesbauordnung bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 5 die besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweise für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz im Falle von Abweichungen von der Bauordnung bzw. bei erforderlichen Brandschutzkonzepten für Bestandsbauten u.ä.
Sachverständige für Brandschutz werden herangezogen für Brandschutzkonzepte bei Sonderbauten oder auch zur deren Prüfung im baurechtlichen Verfahren sowie zur Brandverhütungsvorschau.
Mit der Änderung der Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur brandschutztechnischen Prüfung im baurechtlichen Verfahren bzw. über die Brandverhütungsschau wurde die Fachliste Brandschutz im Übrigen bereits zum 1. April 2015 bauordnungsrechtlich verankert und hat somit durchaus Relevanz. Der Nachweis der besonderen Qualifikation zur Aufnahme in die Fachliste erfordert jeweils geeignete Fortbildungsnachweise, eine ausreichende einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei bzw. fünf Jahren sowie die Vorlage von mindestens sechs Referenzen in Form von selbst erstellten Brandschutzkonzepten. Über eingereichte Anträge und die Aufnahme in die Fachliste entscheidet ein Fachgremium, das in diesem Falle gemeinsam mit der Ingenieurkammer Baden-Württemberg gebildet wird.
in die Fachliste "Brandschutz" der Architektenkammer Baden-Württemberg
Antragsformular als pdf-Datei zum Download
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachliste sind festgelegt in derGeschäftsordnung für die Fachliste Brandschutz.
Die allgemeine Satzung für Fachlisten als PDF-Datei zum Download
Die Zusammensetzung des Gremiums und Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.
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