Der AKBW-Landesvorstand hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2022 die Geschäftsordnung eines Ortsentwicklungsbeirats beschlossen. Ziel dieses Gremiums, das das Angebot des Mobilen Gestaltungsbeirats ergänzt, ist es, vor allem Kommunen ohne ausreichend besetztes Bauamt zu unterstützen und zu motivieren, die Potenziale ihrer Orte zu entdecken und über eine umfassende nachhaltige und strukturelle Verbesserung mit zeitgemäßen Wohnangebot und Nutzung des Gebäudebestands nachzudenken.
21.05.2024

