Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Der AKBW-Landesvorstand hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2022 die Geschäftsordnung eines Ortsentwicklungsbeirats beschlossen. Ziel dieses Gremiums, das das Angebot des Mobilen Gestaltungsbeirats ergänzt, ist es, vor allem Kommunen ohne ausreichend besetztes Bauamt zu unterstützen und zu motivieren, die Potenziale ihrer Orte zu entdecken und über eine umfassende nachhaltige und strukturelle Verbesserung mit zeitgemäßen Wohnangebot und Nutzung des Gebäudebestands nachzudenken.
Mit der Fachliste sollen insbesondere kleine Kommunen bei der Suche und Auswahl geeigneter Fachleute unterstützt werden, die in einem Ortsentwicklungsbeirat tätig werden. Für die Aufnahme in die Fachliste sind einige Voraussetzungen zu erfüllen und ein Antrag zu stellen. Die Aufnahme in die Fachliste Ortsentwicklungsbeirat ist über das Jahr hinweg möglich. Insbesondere Landschaftsarchitekt:innen sind noch gesucht, bewerben können sich aber auch Architekt:innen und Stadtplaner:innen. Die Aufnahmekriterien finden sich in der Geschäftsordnung der Fachliste. Die Anträge werden vom zuständigen Entscheidungsgremium geprüft.
in die Fachliste "Ortsentwircklungsbeirat" der Architektenkammer Baden-Württemberg
Antragsformular als pdf-Datei zum Download
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachliste sind festgelegt in derGeschäftsordnung für die Fachliste Ortsentwicklungsbeirat
Die allgemeine Satzung für Fachlisten als PDF-Datei zum Download
Die Zusammensetzung des vom AKBW-Landesvrostand berufenen Gremiums und hauptamtliche Ansprechpartner:innen.
Mario Flammann, Vorsitzender des Kompetenzteams Landesentwicklung, sprach mit der DAB-Redaktion über den Ortsentwicklungsbeirat der AKBW – ein neues Angebot für Kommunen.
In die Fachliste eingetragene Kammermitglieder
Gestaltungs- und der Ortsentwicklungsbeiräte stehen Kommunen bei ihren Bauvorhaben auf Antrag beratend zur Seite. Ihr Votum stellt eine Empfehlung für die antragstellende Kommune bzw. Institution dar.