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Die Architektenkammer Baden-Württemberg empfiehlt allen Kommunen, ein Sachverständigengremium zu berufen, das politische Institutionen und Fachverwaltungen in Fragen der Architektur, Stadtplanung und des Stadt- bzw. Ortsbildes unterstützt. In knapp 50 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg sind bisher feste Gestaltungsbeiräte eingerichtet. Einige Kommunen nutzen den Mobilen Gestaltungsbeirat der AKBW.
Baukultur ist eine Gemeinschaftsaufgabe, zu deren Gelingen viele Akteurinnen und Akteure auf der Ebene der Kommunen beitragen. Gestaltungsbeiräte sind dabei ein wichtiges Instrument, um Baukultur im öffentlichen Diskurs, in den Verhandlungen zwischen öffentlicher Hand, privaten Investoren und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu verankern. Sie tragen dazu bei, dass konkrete Bauvorhaben in einem frühen Stadium verbessert werden und damit die architektonische und städtebauliche Qualität gesichert wird.Siehe auch: Broschüre zu Gestaltungsbeiräten von Baukultur Baden-Württemberg
Jede Stadt hat ihr Gesicht – das will gewahrt und gleichzeitig sinnvoll weiterentwickelt werden. Ein Gestaltungsbeirat besteht aus interdisziplinären Fachleuten, die stadtbildprägende Bauvorhaben beurteilen und Kommunen oder Institutionen unabhängig beraten – unter Berücksichtigung aller ökonomischen, ökologischen und städtebaulichen Aspekte. Er gibt Empfehlungen zur Wahrung der charakteristischen Stadtidentität und trägt somit zur Bewusstseinsbildung für anspruchsvolle Architektur und für eine lebenswerte und qualitätvoll gebaute Umwelt bei.
Das Fachgremium berücksichtigt sowohl die Interessen der Bauherrschaft als auch der Öffentlichkeit und kann gegebenenfalls zwischen den verschiedenen beteiligten Gruppen vermitteln. Das beugt Konflikten vor und verhindert Missplanungen. Der Gestaltungsbeirat sollte deshalb von Städten und Gemeinden nicht als Störenfried gesehen werden, der ihnen vermeintlich Entscheidungskompetenzen abspricht, sondern als hilfreiches Mittel, erfolgreiche Stadtentwicklung zu betreiben.
Für die Kommunen, die noch nicht über ein festes Gremium verfügen, besteht die Möglichkeit, den Mobilen Gestaltungsbeirat der Architektenkammer Baden-Württemberg in Anspruch zu nehmen und so die Arbeitsweise und Vorteile eines Gestaltungsbeirats kennenzulernen. Vor allem für kleinere Kommunen, denen der finanzielle und organisatorische Aufwand zur Einrichtung oft zu groß erscheint, ist dies ein attraktives Angebot. Auch für private oder gewerbliche Bauherrschaft kann bei großen Projekten die Beauftragung eines Gestaltungsbeirats interessant sein.
Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat als erste der 16 Länderkammern einen Mobilen Gestaltungsbeirat eingerichtet, dessen Geschäftsordnung der Landesvorstand am 27. März 2012 verabschiedet hat. Er steht Kommunen, aber auch privaten oder gewerblichen Bauherren bei ihren Bauvorhaben auf Antrag beratend zur Seite. Der Einsatz eines Mobilen Gestaltungsbeirats kann die Entscheidung erleichtern, ein solches Sachverständigengremium fest zu berufen. Das Votum des Gestaltungsbeirats stellt eine Empfehlung für die antragstellende Kommune bzw. Institution dar.
Der Mobile Gestaltungsbeirat wird entsprechend den Vorstellungen des Auftraggebers individuell zusammengestellt. Die Peisrichterliste der AKBW verzeichnet Kammermitglieder, die für den Gestaltungsbeirat zur Verfügung stehen.
Liste der Kolleginnen und Kollegen im AKBW-Verzeichnis für Preisrichter, die als Gestaltungsbeirat zur Verfügung stehen (in alphabetischer Sortierung)
Erster Einsatz für den Ortsentwicklungsbeirat der Architektenkammer in Kißlegg. Das neue Beratungsgremium besteht aus Stadtplaner:innen sowie Architekt:innen der Fachrichtungen Architektur und Landschaftsarchitektur.
Nicht nachzuvollziehen sind die Gründe, warum der Pforzheimer Gemeinderat seinen Gestaltungsbeirat auf Eis gelegt hat. Denn die thematische Verflechtung mit der dortigen Bäderdiskussion entbehrt jeglicher Grundlage.
Weingarten war 2012 der erste Einsatzort des mobilen Gestaltungsbeirats. Ein beispielhafter Bericht, was ein Gestaltungsbeirat macht.
Der mobile Gestaltungsbeirat ist eine Dienstleistung der AKBW und kann von Kommunen berufen werden, in denen noch kein fester Gestaltungsbeirat eingerichtet ist. Für private oder gewerbliche Bauherren kann bei großen Bauprojekten die Beauftragung des Gestaltungsbeirats im Einzelfall sinnvoll sein.
Die Geschäftsordnung als PDF
Tel: 0711 / 2196-140
carmen.mundorff@akbw.de