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Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Baukultur ist eine Gemeinschaftsaufgabe, zu deren Gelingen viele Akteurinnen und Akteure beitragen. Die Architektenkammer Baden-Württemberg empfiehlt allen Kommunen, ein Sachverständigengremium zu berufen, das politische Institutionen und Fachverwaltungen in Fragen der Architektur, Stadtplanung und des Stadt- bzw. Ortsbildes unterstützt. In knapp 50 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg sind bisher feste Gestaltungsbeiräte eingerichtet. Einige Kommunen nutzen den Mobilen Gestaltungsbeirat der AKBW. Seit 2023 hält die Kammer auch das Angebot des Ortsentwicklungsbeirats bereit.
Gestaltungs- und Ortsentwicklungsbeiräte sind ein wichtiges Instrument, um Baukultur im öffentlichen Diskurs, in den Verhandlungen zwischen öffentlicher Hand, privaten Investoren und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu verankern. Das jeweilige Gremium – besetzt mit interdisziplinären Fachleuten – berücksichtigt sowohl die Interessen der Bauherrschaft als auch der Öffentlichkeit und kann gegebenenfalls zwischen den verschiedenen beteiligten Gruppen vermitteln. Das beugt Konflikten vor und verhindert Missplanungen. Gestaltungs- und Ortsentwicklungsbeiräte tragen dazu bei, dass konkrete Bauvorhaben in einem frühen Stadium verbessert werden und damit die architektonische und städtebauliche Qualität gesichert wird. Sie sollten deshalb on Städten und Gemeinden nicht als Störenfried gesehen werden, die ihnen vermeintlich Entscheidungskompetenzen abspricht, sondern als hilfreiches Mittel, erfolgreiche Stadtentwicklung zu betreiben. Für die Kommunen, die noch nicht über ein festes Gremium verfügen, besteht die Möglichkeit, den Mobilen Gestaltungsbeirat der Architektenkammer Baden-Württemberg in Anspruch zu nehmen und so die Arbeitsweise und Vorteile eines Gestaltungsbeirats kennenzulernen. Vor allem für kleinere Kommunen, denen der finanzielle und organisatorische Aufwand zur Einrichtung oft zu groß erscheint, ist dies ein attraktives Angebot.
Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat als erste der 16 Länderkammern einen Mobilen Gestaltungsbeirat eingerichtet, dessen Geschäftsordnung der Landesvorstand am 27. März 2012 verabschiedet hat. Diese Dienstleistung kann von Kommunen beansprucht werden, in denen noch kein fester Gestaltungsbeirat eingerichtet ist. Für private oder gewerbliche Bauherren kann bei großen Bauprojekten die Beauftragung des Gestaltungsbeirats im Einzelfall sinnvoll sein.
Der Mobile Gestaltungsbeirat wird entsprechend den Vorstellungen des Auftraggebers individuell zusammengestellt. Die Peisrichterliste der AKBW verzeichnet Kammermitglieder, die für den Gestaltungsbeirat zur Verfügung stehen.
Der Ortsentwicklungsbeirat ist ein beratendes Gremium der Architektenkammer Baden-Württemberg, dessen Geschäftsordnung der Landesvorstand am 14. Februar 2022 beschlossen hat. Ziel ist, vor allem Kommunen ohne ausreichend besetztes Bauamt zu unterstützen und zu motivieren, die Potenziale ihrer Orte zu entdecken und über eine umfassende nachhaltige und strukturelle Verbesserung mit zeitgemäßem Wohnangebot und Nutzung des Gebäudebestands nachzudenken. Damit soll die Innenentwicklung vorangebracht werden.
Die Mitglieder des Ortsentwicklungsbeirats, allesamt aus den Fachbereichen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur, sind fachlich unabhängig und werfen einen unvoreingenommenen Blick auf den Ort. Die Fachliste Ortsentwicklungsbeirat verzeichnet Kammermitglieder, die über eine entsprechend Qualifizierung verfügen.
Mario Flammann, Vorsitzender des Kompetenzteams Landesentwicklung, sprach mit der DAB-Redaktion über den Ortsentwicklungsbeirat der AKBW – ein neues Angebot für Kommunen.
Um Fachlisten-Mitglieder und weitere Interessierte rund um das neue Beratungsgremium zu informieren, fand Ende 2023 ein Workshop statt
Erster Einsatz für den Ortsentwicklungsbeirat der Architektenkammer in Kißlegg. Das neue Beratungsgremium besteht aus Stadtplaner:innen sowie Architekt:innen der Fachrichtungen Architektur und Landschaftsarchitektur.
für Gemeinderatsmitglieder, Kommunalvertreter:innen, Planende und interessierte Bürger:innen, herausgegeben von Baukultur Baden-Württemberg (Stand April 2018)
sowie zu Fördermöglichkeiten gibt es auf der Website von Baukultur Baden-Württemberg