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Am 8. Juli fand in einer hybriden Veranstaltung ein Erfahrungsaustausch zu Gestaltungsbeiräten (GBR) in Baden-Württemberg statt; mit beachtenswerter Resonanz, auch in den GBR-Geschäftsstellen. Anlass waren einige Anläufe der Kommunalpolitik, aus finanziellen Erwägungen Gestaltungsbeiräte wieder abzuschaffen; in Singen ist dieses Ansinnen gegen die Empfehlung der Verwaltung gelungen.
Die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst sind: Die Arbeitsweise wird digitaler, kurzfristiger, projektbezogener, große Sitzungen werden an vielen Orten seltener. Die Honorierung von Gestaltungsbeiratsmitgliedern basiert mehrheitlich auf den 2019 noch gültigen Vergütungsempfehlungen für Preisrichter:innen für die Sitzungszeit; die notwendige Vorbereitungszeit ist nicht immer konfliktfrei durchzusetzen. Grundsätzlich wird die interdisziplinäre Besetzung als Mehrwert angesehen, ebenso die zeitliche Begrenzung der Tätigkeit von Gestaltungsbeiratsmitgliedern. Auch in den Gestaltungsbeiräten ist der Trend zum Umbauen und Bauen im und mit Bestand deutlich. Bei notwendigen Befreiungen sind Beratungen im Gestaltungsbeirat und eine konsequente Ämterbeteiligung sinnvoll.
Doch was sind die Argumente, die für den Erhalt und die Einrichtung von Gestaltungsbeiräten spricht? Die Arbeit dieser beratenden Gremien orientiert sich am Gemeinwohl. Mit dem wertvollen externen Blick helfen sie neben der Steigerung des baukulturellen Diskurses, Ortsbilder zu erhalten und damit Identitäten zu bewahren, Fehlentwicklungen zu vermeiden, Verfahren zu beschleunigen und die Qualität von Planungen zu steigern. Nebenbei sind die Beratungen gern gesehene interne Fortbildungen für die Verwaltungen und die Kommunalpolitik, zudem verbessern sie die Kommunikation unter allen Akteuren. Zunehmend erhalten Gestaltungsbeiräte auch Bedeutung für stadt- bzw. ortsstrukturelle Entwicklungen.
Dieses Ergebnis wird einfließen in den dritten landesweiten Erfahrungsaustausch, zum dem das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen am Freitag, den 12. Dezember 2025 in der Musikhalle in Ludwigsburg in Kooperation mit AKBW und Stadt Ludwigsburg einladen wird. In diesem Rahmen werden sicher weitere Argumente für den Erhalt von Gestaltungsbeiräten erörtert, denn das Land wird auch in den nächsten beiden Jahren diese Gremien fördern.
Ab Freitag, den 15. August und bis spätestens 31. Oktober 2025 können Städte und Gemeinden für neue und bestehende Gestaltungsbeiräte beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg eine finanzielle Unterstützung für die Jahre 2026 und 2027 beantragen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie die Antragsformulare sind hier zu finden.
Hier gelangen Sie zur Pressemitteilungdes Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Land lobt Förderung kommunaler Gestaltungsbeiräte für die Jahre 2026 und 2027 aus.