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Seit 31. Dezember 2020 gilt in Baden-Württemberg das Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz – LKreiWiG. Sein Erlass war als Artikel 1 der Schwerpunkt des Gesetzes zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg vom 17. Dezember, mit dem das Land das baden-württembergische Abfallrecht durchgehend mit Bundes- und EU-Recht harmonisierte. Es löst das bisherige Landesabfallgesetz ab und enthält auch unmittelbar Regelungen für das Planen und Bauen im Land.
Im Falle verfahrenspflichtiger Baumaßnahmen mit größerem Bodenaushub bzw. mit Abbruchmaßnahmen ist gemäß § 3 Absatz 4 LKreiWiG der Baurechtsbehörde ein Abfallverwertungskonzept vorzulegen, das durch die zuständige Abfallrechtsbehörde geprüft werden soll. Zur Hilfestellung für alle Beteiligten wurde in Abstimmung zwischen dem Umweltministerium Baden-Württemberg und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW Formblätter zur anforderungsgerechten Erstellung eines Verwertungskonzeptes erarbeitet. In Abhängigkeit des Umfangs einer Maßnahme, insbesondere der anfallenden Mengen, wurde auf einer Internetseite der LUBW zur Abfallverwertung
bereitgestellt. Hinweise zur Handhabung und Anwendung dieser Formblätter enthalten die hierzu durch das Umweltministerium bereitgestellten „Erläuterungen und Hinweise zu den Formblättern“.
Da die Vorschrift das baurechtliche Verfahren betrifft, wurde mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) eine gemeinsame Vorgehensweise abgestimmt. Im Schreiben "Hinweise zur Berücksichtigung des § 3 Abs. 4 LKreiWiG und des § 2 Abs. 3 LBodSchAG im baurechtlichen Verfahren" vom 24.08.2021 weist das MLW seinen nachgeordneten Bereich auf die Berücksichtigung des Abfallverwertungskonzepts im baurechtlichen Verfahren hin.
Ziel einer nachhaltigen Umweltpolitik muss sein, die natürlichen Ressourcen zu schonen und für künftige Generationen zu erhalten. Durch Recycling von Bauabfällen werden Baustoffe in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, um natürliche Ressourcen zu schonen und wertvollen Deponieraum zu erhalten. Mineralische Bauabfälle (Bauschutt, Straßenaufbruch und Bodenaushub) machen nach Aussage der Landesanstalt für Umwelt ungefähr 70 bis 80 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Baden-Württemberg aus und sind damit die mengenmäßig weitaus bedeutendste Abfallfraktion.
Daher verpflichtet das zum Jahresende 2020 in Kraft getretene Gesetz unter anderem die öffentliche Hand im Rahmen ihrer Vorbildfunktion, für einen verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen zu sorgen. So sind beispielsweise bei der Ausführung „nicht unerheblicher Baumaßnahmen [...]
Außerdem sieht das Gesetz vor, Bau- und Abbruchabfälle besser zu verwerten oder sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Bei der Ausweisung von Baugebieten und der Durchführung von Bauvorhaben ist daher auf den sogenannten Erdmassenausgleich hinzuwirken. Bei der Konstruktion und der Materialauswahl zur Errichtung baulicher Anlagen soll darauf geachtet werden, dass die nach dem Ende der Nutzungsphase beim Rückbau und Abbruch der Anlagen anfallenden Abfälle verwertet werden können, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Ebenso ist bei der Errichtung und beim Abbruch baulicher Anlagen sicherzustellen, dass die dabei anfallenden Abfälle möglichst hochwertig verwertet werden.
Daher haben auch die Baurechtsbehörden zukünftig die Abfallrechtsbehörden rechtzeitig über ihnen angezeigte oder sonst bekannte Abbruchmaßnahmen zu informieren. Im Falle eines verfahrenspflichtigen Bauvorhabens mit einem zu erwartenden Anfall von mehr als 500 Kubikmetern Bodenaushub, einer verfahrenspflichtigen Abbruchmaßnahme oder einer verfahrenspflichtigen Baumaßnahme, die Teilabbruch umfasst, ist im Rahmen des Verfahrens der Baurechtsbehörde ein Abfallverwertungskonzept vorzulegen und durch die zuständige Abfallrechtsbehörde zu prüfen.
Der Text des LKreiWiG im Internet
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat mit der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bereits 2016 eine Broschüre „Abfallvermeidung in der Baubranche“ als Arbeits- und Praxishilfe herausgegeben. Sie soll insbesondere Bauherren und Bauherrinnen als maßgebende Weichensteller informieren, aber auch anderen am Bau Beteiligten Möglichkeiten, Ideen und Anregungen geben, Abfallvermeidung in ihren Bauvorhaben zu adaptieren und damit sowohl eine ökologische als auch ökonomische Motivation zum aktiven Beitrag im Ressourcenschutz und zur Nachhaltigkeit geben.Kostenloser Download als pdf-Datei unter: https://pd.lubw.de/59710
Tel: 0711 / 2196-148
jochen.stoiber@akbw.de