Massive Umwälzungen in der Vergabepraxis vermeiden und Verwerfungen im Planungsmarkt verhindern
Der Bundestag hat der Streichung des § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV zugestimmt. Was technisch klingt, bedeutet massive Umwälzungen und Verwerfungen am Planungsmarkt. Durch die Streichung werden künftig alle Planungsleistungen zusammengerechnet. Dies führt dazu, dass die Planungsleistungen aller öffentlichen Bauvorhaben ab etwa 860.000 Euro an Baukosten europaweit ausgeschrieben werden müssen. Gemeinsam mit dem Städtetag BW und dem Gemeindetag BW wandte sich die AKBW an das Land mit der Bitte, dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen.
01.06.2023