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Am 01.01.2023 ist die erste Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesnovelle wird die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude um rund 25 Prozent gegenüber dem bisherigen Standard verschärft. Offiziell wird von einem Effizienzhaus 55 gesprochen. Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz wurden indes nicht angepasst, sodass dieser Standard nicht dem bisher geförderten Effizienzhausniveau 55 entspricht.
Mit dem neuen Gesetz ergeben sich für den Wohnungsbau Änderungen für das vereinfachte Wohnbaunachweisverfahren. Ganz wesentlich für den Wohn- und Nichtwohnungsbau ist das geänderte Rechenverfahren zur Berücksichtigung von PV-Anlagen. Ein weiterer Schwerpunkt ergibt sich im Hinblick auf Neuerungen der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) bzw. auf Neuerungen zum Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ vom 01.03.2023.
Folgende Aspekte werden im Einzelnen behandelt:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum 09.06.2023. Allgemeine Informationen zu den Onlineangeboten des IFBau finden Sie unter Online-Seminare.
Ergänzend zu den Dozierenden steht Ihnen bei allen IFBau Online-Seminaren eine moderierende Ansprechperson zur Verfügung. Neben der Moderation von Fragen aus Chat und Diskussionsrunden beantwortet diese auch technische und organisatorische Fragestellungen.
Informationen zu Anmeldung, Teilnahmebeiträgen, Abmeldung und Programmänderung
Ein hochkarätig besetztes Fachseminar widmet sich dem Thema "Zukunftsraum Schule" mit Impulsvorträgen und interaktiven Workshops.
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