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Am 01.01.2024 ist die zweite Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesnovelle ergeben sich vor allem Änderungen beim Einbau neuer Heizungen. Wesentlich dürfte im Einzelfall der auch für Bestandsgebäude beschriebene Pflichtanteil erneuerbarer Energien von 65% sein. Daneben werden Anforderungen für die Erweiterung von Nichtwohngebäuden verändert.
Weiterhin gilt die bereits 2023 beschriebene Verschärfung um 25% für den Jahres-Primärenergiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude. Im Koalitionsvertrag ist zu lesen, dass zum 01.01.2025 die Neubau-Standards an den KfW-EH 40 „angeglichen“ werden sollen. Für Planende und Investor:innen werden Stellschrauben zur kostengünstigen Umsetzung wichtiger denn je.
Seit Ende Februar 2024 wurde wieder die Förderung von Effizienzhäusern aufgenommen. Für zu errichtende Wohn- und Nichtwohnungsbauten gibt es erneut eine Förderung zum Klimafreundlichen Neubau. Erforderlich hierfür ist Effizienzhausniveau 40-Standard. Für die höhere Förderstufe inklusive einem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist eine Nachhaltigkeitsbewertung vonnöten. Im Altbau werden Einzelmaßnahmen insbesondere beim Austausch von Heizungen, Bauteilertüchtigungen und Effizienzhausstandards gefördert.
Folgende Aspekte werden u.a. im Seminar behandelt:
Im Seminar werden wesentliche Planungs- und Ausführungskonsequenzen vorgestellt und anschaulich anhand praktischer Beispiele erläutert.
Informationen zu Anmeldung, Teilnahmebeiträgen, Abmeldung und Programmänderung