Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
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Der Generalplanervertrag ist wieder im Kommen. Besonders öffentliche Auftraggeber:innen bevorzugen diese Vergabeart, da sie sich dann einigen Aufwand für Vergaben sparen können. Bei Abschluss eines Generalplanervertrages und bei Verhandlung desselben drohen aber erhebliche Risiken. Es stellen sich vergaberechtliche, aber auch haftungsrechtliche Fragen, was zwingend in Generalplanerverträge aufgenommen werden muss. Hiervon hängt dann maßgeblich ab, wie die Subplanerverträge zu gestalten sind.
Zudem muss geklärt werden, ob es nicht besser ist, eine Arbeitsgemeinschaft oder eine Innengesellschaft zu gründen, und mit dieser das konkrete Projekt abzuwickeln. Worauf ist also zu achten? Welche Fallen gibt es? Wo stecken die größten Haftungsrisiken?
Aus dem Inhalt:
Das Tagesseminar richtet sich an Architekt:innen, die Generalplanerverträge abschließen und betreuen wollen. Es ist aber auch für Subplaner geeignet, die Vertragsverhältnisse mit Generalplaner:innen eingehen.
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