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Am 11. Februar 2023 trat das "Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften" in Kraft. Es führt unter anderem die bisherige, seit Anfang 2022 bestehende PV-Pflicht für den Neubau von Gebäuden und offenen Parkplatzflächen sowie bei grundlegenden Dachsanierungen fort. Materielle Änderungen sind dabei nicht erfolgt. Die Rechtsverordnung zur PV-Pflicht (PVPF-VO) bleibt weiterhin in der zuletzt geänderten Fassung gültig.
Das nun neu "Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW)" genannte Gesetz fasst die Regelungen zur Installationspflicht für PV-Anlagen etwas kompakter im Wesentlichen in § 23 zusammen, mit der Grundanforderung im Absatz 1:
"Es besteht die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung bei
Dies gilt nicht, sofern die Erfüllung der jeweiligen Pflicht sonstigen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht. Besteht eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Dachbegrünung, so ist diese Pflicht bestmöglich mit der jeweiligen Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage in Einklang zu bringen."
Die letzte Änderung des davor maßgeblichen Klimasschutzgesetzes hatte die bereits
erweitert. Maßgebender Stichtag für Neubauvorhaben war der Eingang des Antrags auf Baugenehmigung bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde oder im Kenntnisgabeverfahren der vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde. Für Dachsanierungen war der Beginn der Bauarbeiten maßgebend.
Inhaltlich sind die Regelungen unverändert: Nach wie vor können ersatzweise auch Flächen(anteile) von Photovoltaikanlagen auf anderen Außenflächen des Gebäudes oder in dessen unmittelbarer räumlichen Umgebung angerechnet werden oder solarthermische Anlagen zur Wärmeerzeugung. Ebenso ist eine Verpachtung von Flächen zur Installation bzw. zum Betrieb der PV-Anlagen an Dritte möglich. Auch die Möglichkeiten, eine teilweise bzw. vollständige Befreiung zu beantragen, wenn die jeweilige Pflicht nur mit unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichem Aufwand erfüllbar wäre, bleiben unverändert bestehen, wie auch die Regularien für den Nachweis.
Das Umweltministerium hat im Oktober 2021 eine Rechtsverordnung erlassen, die zeitgleich mit der Änderung des Klimaschutzgesetz' veröffentlicht wurde und für die Regelungen ab 1. Januar 2022 galt. Sie konkretisiert die Bestimmungen der Photovoltaik-Pflichten beim Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen. Die Rechtsverordnung wurde um weitere Regelungen zu den Photovoltaik-Pflichten beim Neubau von Wohngebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen ergänzt, z.B. um die konkrete Definition der grundlegenden Dachsanierung sowie Maßstäbe der Unverhältnismäßigkeit. Die Änderungen sind seit 7. Mai 2022 in Kraft. Mit einer zweiten Änderung, die am 3. Dezember 2022 in Kraft trat, wurden sprachliche Unklarheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit bei grundlegender Dachsanierung bereinigt.
Verordnung des Umweltministeriums zu den Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dach- und Parkplatzflächen (Photovoltaik-Pflicht-Verordnung - PVPf-VO) vom 11. Oktober 2021, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. November 2022 (GBl. S. 257)
Erklärende Hinweise und Erläuterungen zur PV-Pflicht-Verordnung finden sich auch in der Begründung zum 2021 vorgelegten Entwurf: Photovoltaik-Pflicht-Verordnung - Begründung [PDF; 10/21; 797 KB; nicht barrierefrei]
Seit Anfang April 2023 stellt das Ministerium für Umwelt, Klima und energiewirtschaft einen umfangreichen Leitfaden zur PV-Pflicht zur Verfügung, der kostenlos im Internet als pdf-Dokument herunterzuladen ist.
FAQ PV-Pflicht: an uns gestellte Fragen und unsere Antworten haben wir hier zusammengestellt
Kurzreferat bei Update 22: die Präsentation des Referats von Dipl.-Ing. Architekt Jochen Stoiber zur neuen Solardachpflicht bei Update22 am 6. Juli 2022 im Konzerthaus Freiburg können Sie hier als pdf-Datei herunterladen
Beim IFBau finden Sie aktuelle Online-Seminare zur Solardachpflicht
Muster-Formulare für Anträge auf Befreiung von der Photovoltaikpflicht beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie von offenen Parkplätzen und bei einer grundlegenden Dachsanierung mit mindestens 35 Stellplätzen aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit können auf den Internetseiten des Umweltministeriums zum Thema unter folgenden Links heruntergeladen werden:
Beide Formulare sind barrierefrei und digital bearbeitbar. Eine Veröffentlichung auf www.service-bw.de soll zeitnah erfolgen. Gleichermaßen sind weitere Muster-Befreiungsanträge für die Photovoltaikpflichten beim Neubau von Wohngebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen geplant.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg informiert auf seiner Homepage umfassend über das Klimaschutzgesetz und seine Ziele die Potentiale der Sonnenenergie und insbesondere auch mit Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht.
Die "BIPV-Initiative", vom Umweltministerium Baden-Württembrg in den Jahren 2020 bis 2023 gefördert, will den Ausbau der bauwerkintegrierten Photovoltaik unterstützen und die gesellschaftliche Akzeptanz für das Planen und Bauen mit gebäudeintegrierten Solarmodulen fördern. Erstes Ergebnis war der im Juni 2022 freigesachaltete digitale Leitfaden im Internet: www.bipv-bw.de Inzwischen liegt auch ein Abschlussbericht vor.
Fragen und Antworten zur Solardachpflicht in Baden-Württemberg
Veranstaltungen zum Thema Photovoltaik
Drei Jahre hat die Initiative Bauwerkintegrierte Photovoltaik untersucht, wie architektonisch anspuchsvoll und baukukturell verträglich Energie regenerativ am und auf dem Gebäude erzeugt werden kann. Dabei wurde der digitale Leitfaden unter www.bipv-bw.de erstellt. Dort sind die Inhalte jederzeit abrufbar.Zur Website