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Am 21. Oktober 2021 trat das Gesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg in Kraft. Es schreibt unter anderem das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität für das Land bis 2040 fest und weitet die PV-Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden ab 1. Mai 2022 bzw. bei Bestandssanierungen ab 1. Januar 2023 aus.
Gleichzeitig wurde die Rechtsverordnung zur PV-Pflicht PVPF-VO veröffentlicht. Diese enthält die Regelungen zur ursprünglichen PV-Pflicht für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen und tritt zusammen mit dieser Verpflichtung am 1. Januar 2022 in Kraft.
Das aktualisierte Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG) erweitert die bereits beschlossene und zum 1. Januar 2022 beginnende Verpflichtung, auf neu zu errichtenden Nichtwohngebäuden Photovoltaikanlagen zu installieren. Die Regelung lautet nun (§ 8 b KSG):(1) Bauherrinnen und Bauherren sind beim Neubau von Gebäuden dazu verpflichtet, auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu installieren.Die Pflicht nach Satz 1 gilt, wenn1. beim Neubau von Nichtwohngebäuden ab dem 1. Januar 2022oder2. beim Neubau von Wohngebäuden ab dem 1. Mai 2022der Antrag auf Baugenehmigung bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde oder im Kenntnisgabeverfahren die vollständigen Bauvorlagen bei der Gemeinde eingehen.(2) Die Pflicht nach Absatz 1 Satz 1 gilt auch bei grundlegender Dachsanierung eines Gebäudes, wenn mit den Bauarbeiten ab dem 1. Januar 2023 begonnen wird.
Maßgebender Stichtag für Neubauvorhaben ist also der Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde. Ersatzweise können auch Flächenanteile von Photovoltaikanlagen auf anderen Außenflächen des Gebäudes oder in dessen unmittelbarer räumlichen Umgebung angerechnet werden oder solarthermische Anlagen zur Wärmeerzeugung.
Verschärft wurde die PV-Pflicht bei offenen Parkplatzen, die für eine Solarnutzung geeignet sind. Bereits ab 35 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist über der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu installieren. Stichtag ist hier der 1. Januar 2022 für den Eingang der vollständigen Bauvorlagen. Ergänzt wurde allerdings hier eine Regelung zur ersatzweisen Erfüllung: Flächenanteile von PV-Anlagen auf der Dachfläche oder auf anderen Außenflächen eines gleichzeitig neu errichteten Gebäudes in unmittelbarer räumlicher Umgebung des Parkplatzes können angerechnet werden, sofern diese Flächen nicht bereits zur Pflichterfüllung für den Neubau selbst in Anspruch genommen werden.
Das Umweltministerium hat im Oktober 2021 eine Rechtsverordnung erlassen, die zeitgleich mit der Änderung des Klimaschutzgesetz' veröffentlicht wurde und für die Regelungen ab 1. Januar 2022 gilt. Sie konkretisiert die Bestimmungen der Photovoltaik-Pflichten beim Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen. Die Rechtsverordnung wird zeitnah um weitere Regelungen zu den Photovoltaik-Pflichten beim Neubau von Wohngebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen ergänzt, z.B. um Mindestanforderungen an eine grundlegende Dachsanierung.
Verordnung des Umweltministeriums zu den Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dach- und Parkplatzflächen (Photovoltaik-Pflicht-Verordnung - PVPf-VO) [PDF; 10/21; 405 KB; nicht barrierefrei]
Photovoltaik-Pflicht-Verordnung - Begründung [PDF; 10/21; 797 KB; nicht barrierefrei]
Muster-Formulare für Anträge auf Befreiung von der Photovoltaikpflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden sowie von offenen Parkplätzen mit mindestens 35 Stellplätzen aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit können nun auf der Internetseite des Umweltministeriums unter folgenden Links heruntergeladen werden:
Beide Formulare sind barrierefrei und digital bearbeitbar. Eine Veröffentlichung auf www.service-bw.de soll zeitnah erfolgen. Gleichermaßen sind weitere Muster-Befreiungsanträge für die mit der letzten Novelle des KSG BW eingeführten Photovoltaikpflichten beim Neubau von Wohngebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen geplant. Diese können veröffentlicht werden, sobald das aktuell laufende Verordnungsverfahren zur Änderung der PVPf-VO abschlossen sein wird.
Infoveranstaltung neue Solardachpflicht Baden-Württemberg
Weitere Termine der IFBau-Online-Informationsveranstaltungen PV-Pflicht
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg informiert auf seiner Homepage umfassend über das Klimaschutzgesetz und seine Zieledie Potentiale der Sonnenenergie und insbesondere auch mit Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht.
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In vier Veranstaltungen im Juni und Juli informiert die Initiative Bauwerkintegreirte Photovoltaik, wie architektonisch und baukukturell anspuchsvoll Energie regenerativ am und auf dem Gebäude erzeugt werden kann.
Tel: 0711 / 2196-148
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