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Eva Schlechtendahl erinnerte zu Beginn ihres Rechenschaftsberichts an den „langen Kampf“ um eine „praktikable Novellierung“ der HOAI. „Dass Architekten daran beteiligt wurden, wertete sie als „großen Erfolg“.
Bild: Udo W. Beier
Parallel zur Novellierung wurden nach dem Beitritt der AKBW zum Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO) begleitende Honorarermittlungskonzepte erarbeitet.
Detailliert ging Schlechtendahl auf die zweite Stufe der HOAI-Novellierung ein. Aus der Vorgabe der Koalitionsvereinbarung, die den Reformprozess bis 2013 abgeschlossen sehen will, ergebe sich „ein sehr enges Zeitfenster, in dem die Facharbeitsgruppen von BAK und AHO zielgerichtet und intensiv Arbeit leisten müssen“. Derzeit werden in den Arbeitsgruppen des Bauministeriums neue Leistungsbilder wie das Thema „Planen und Bauen im Bestand“ oder „Leistungen im Brandschutz“ diskutiert. Nach Abschluss dieser Arbeit werde das Wirtschaftsministerium ein Gutachten beauftragen, das „angemessene und auskömmliche Honorare ermitteln soll“. Grundsätzlich zeigte sie sich überzeugt davon, dass die „kommende HOAI zusammen mit den ‚grünen Heften’ des AHO ein Gesamtfundament“ schaffen werde, „auf dem wir unsere Honorarangebote aufbauen und den Bauherren plausibel darstellen können“.
Mit Perspektive auf die Fort- und Weiterbildung stellte Schlechtendahl die Vorteile der Integration des Instituts Fortbildung Bau (IFBau) in die Architektenkammer Baden-Württemberg Körperschaft des Öffentliches Rechts dar. „Damit schaffen wir ein inhaltlich und wirtschaftlich noch besseres Instrument zur Weiterbildung“, das zudem um neue Seminarformen und Ausbildungsprogramme erweitert wird. Beispielhaft nannte sie den Ausbau der „Afterwork“-Reihe, die auch regional angeboten werden soll, Inhouse-Seminare sowie den Masterstudiengang „Planen und Bauen im Bestand“.
Bei der Ausbildung von Sachverständigen durch die AKBW ist beim Architekten relevanten Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ inzwischen zumindest eine süddeutsch-regionale Zusammenarbeit erreicht worden. Beim Sachgebiet „Immobilienbewertung“ wurde 2010 erstmalig eine bundesweit einheitliche Überprüfung durchgeführt. Um die Präsenz der Architektensachverständigen weiter zu stärken, werden laut Schlechtendahl weitere Maßnahmen diskutiert.
Schlechtendahls dritter Arbeitsschwerpunkt liegt in der Begleitung des Arbeitskreises der Architektinnen. Über seine klassischen Themenpunkte hinaus hat der Arbeitskreis 2010 in Vorabgesprächen die besondere Situation von Architektinnen innerhalb des Versorgungswerks erörtert – mit externer Hilfe und im Vergleich zu anderen Berufsgruppen. Die Diskussion wird sicher auch ein Thema der diesjährigen Jahrestagung der Architektinnen sein, die am 13. Mai im Haus der Architekten in Stuttgart stattfinden soll.
Die Rede von Vizepräsidentin Eva Schlechtendahl zum Download