Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Aktuell informiert - von Susanne Böhm
In Friedrichshafen, Freiburg und Stuttgart hatten die jährlichen Informationsveranstaltungen der Kammer zum aktuellen Planungs-, Honorar- und Baurecht bereits Anfang Juli stattgefunden. Doch bedingt durch den Beschluss des Landtags am 17. Juli zur Novelle der LBO war das letzte Update am 25. Juli in Karlsruhe brandaktuell! Bei annähernd 40 Grad Celsius fanden trotz Ferienbeginn fast 300 Kammermit- glieder den Weg in den gut klimatisierten Tulla-Hörsaal auf dem KIT-Campus Süd.Begrüßung und Überblick über die aktuellen berufspolitischen Themen auf Landes-, Bundes- und Europa-Ebene übernahm in Karlsruhe Vizepräsident Stephan Weber; die Vizepräsidentinnen Prof. Susanne Dürr und Beatrice Soltys hatten in Friedrichshafen vor 180 bzw. in Freiburg vor 280 Teilnehmenden gesprochen; Präsident Markus Müller konnte in Stuttgart nahezu 750 Mitglieder begrüßen.
Ein herzlicher Dank ging an alle Mitglieder, die sich in großer Zahl im letzten Jahr ehrenamtlich für die verschiedensten Ämter zur Verfügung gestellt hatten, hiervon allein zehn Landesvertreter und Landesvertreterinnen aus den Reihen der AiP/SiP. Der im November gewählte Landesvorstand wurde vorgestellt und die sechs Strategiegruppen und vier Expertenpools angesprochen. Mit dieser Evaluation der Kammerstrukturen ist die Kammer auf politischer Ebene besser eingestellt, es können Veränderungen für den Berufsstand besser bewirkt werden. Was tut die AKBW? Thema Wohnungsbau: Es wird zu wenig gebaut,es wird zu wenig gefördert. Das Defizit steigt. Was tut die AKBW? Sie ist beispielsweise Mitglied in der Wohnraum-Allianz, die Vorschläge zur Novelle der LBO eingebracht hat und sich um die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bemüht. Sie hat die Online-Plattform „KONZEPT – Magazin für zeitgemäßes Wohnen“ geschaffen und bespielt diese auf www.akbw.de/konzept-online.htm. „Melden Sie sich zum Newsletter an, so sind Sie immer auf dem Laufenden“, so der Wortlaut des Präsidiums. Bei Bodenpolitik und Förderung des Mietwohnungsbaus soll auf kommunaler Ebene die Förderlinie „Wohnungsbau BW – kommunal“ und ein „Kompetenzzentrum Wohnen“ helfen. Hier wird die Unterstützung durch uns alle sicherlich gefragt sein. Holzbau wird auf Landesebene gefördert und soll zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen. Auf Bundesebene wurde über die BAK u.a. zum anstehenden neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) (= EnEV + EnEG + EEWärmeG) und zum neuen Energieausweis Stellung bezogen. Europaweit mischt die Architektenschaft über den ACE mit, den Architects' Council of Europe, so zuletzt beim EuGH in Sachen HOAI. Und mit der Teilnahme am Architektentag in Berlin am 27. September sind wir alle aufgefordert uns aktiv einzusetzen und „Flagge zu zeigen“! Merkblätter lesen Zur Novelle der Landesbauordnung LBO informierten Manfred Busch und Dr. Alfred Reutzsch. Es gibt materielle Änderungen durch welche z.B. bei Fahrrad-Stellplätzen, Kinderspielplätzen, Aufstockungen, barrierefreiem Bauen und Abstandsflächen in urbanen Gebieten Kosten eingespart werden können, und es gibt formelle Änderungen im Bereich der Baugenehmigungsverfahren, der Antragsarten und der Digitalisierung der Einreichung. So müssen ab 1. Januar 2022 die Bauanträge von Seiten der Kommunen digital empfangen werden können. Holzbau und E-Mobilität werden gefördert, außerdem sind kleinere Änderungen Klarstellungen bzw. Bereinigungen eingeflossen.Zwischenzeitlich ist das Gesetz zur Änderung der LBO zum 1. August 2019 in Kraft getreten. Die aktuelle EuGH-Entscheidung vom 4. Juli 2019 bezüglich der europarechtswidrigen Mindest- und Höchstsätze der HOAI erläuterten Dr. Eric Zimmermann und Reinhard Weng vom Geschäftsbereich Recht und Wett- bewerb. Alle anderen Regelungen der HOAI haben zunächst Bestand. Bestehende Architektenverträge bleiben unberührt. „Machen Sie Ihre Verträge schriftlich“, so der an diesem Abend oft wiederholte Satz, und: „Lesen Sie nach auf dem aktualisierten Merkblatt 400 unter www.akbw.de!“ Das Widerrufsrecht von Verbraucherverträgen gilt es sehr genau zu beachten: hier wurde auf Merkblatt 410 und DAB 05-19 verwiesen. Im schlimmsten Fall besteht bei Nichtbeachtung ein Honorarrückzahlungsanspruch!Momentan läuft ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland in Bezug auf die Schätzung des Auftragswertes. So soll es nicht mehr möglich sein, den Schwellenwert zu drosseln, um eine EU-weite Ausschreibung zu umgehen. Brgitte Kleinmann und Werner Seifert brachten den Anwesenden die „DIN 276: 2018- 12 Kosten im Bauwesen“ näher. Die Neufassung ersetzt drei Normen, nämlich die „DIN 276-1: 2008-12 Kosten im Bauwesen – Teil 1 Hochbau“, die „DIN 276-4: 2009-09 Kosten im Bauwesen – Teil 4 Ingenieurbau“ und die „DIN 277-3: 2005-04 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau – Teil 3: Mengen und Bezugseinheiten“. Die Sprache wurde vereinheitlicht und die Norm gilt jetzt für alle Bereiche des Bauwesens, insbesondere für die Ermittlung und Gliederung der Kosten. Sie erstreckt sich auf Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie auf die damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten. Ausdrücklich wurde darauf verwiesen, dass derAnwendungsbereich der DIN 276 nicht die Honorarabrechnung bzw. die anrechenbaren Kosten nach HOAI betrifft. Die DIN kann lediglich zur Ermittlung herangezogen werden. Die Kostengruppe KG 800 – Finanzierungsnebenkosten kam neu hinzu. Seifert legte seinen Kollegen und Kolleginnen die DIN 18205 – Bedarfsplanung im Bauwesen – zur Klärung der jeweiligen Aufgabenstellung sehr ans Herz. Und wieder: „Machen Sie es schriftlich!“ Förderungen mitnehmen Durch die Veranstaltungen führte Peter Reinhardt, IFBau. Er legte den Anwesenden die anstehenden Seminare zu BIM und Bürgerbeteiligung ans Herz und er lud zum nächsten ARCHIKON am 31. März 2020 ein. ‚Nehmen Sie die Fördermöglichkeiten in Anspruch!‘
Alle Vorträge zum Download
Dipl.-Ing. (FH) Andreas GrubeFreier Architekt BDA
Dip.-Ing. (FH) Thomas SchrammArchitekt