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Der 23. Juni 2016 – die Brexit-Entscheidung von Großbritannien – wird als einschneidendes Erlebnis in die Geschichte Europas und das kulturelle Gedächtnis der Europäer, vielleicht auch darüber hinaus, eingehen. Gegen die Mehrheit des Parlaments, gegen den Rat aus Ökonomie, Politik, Wissenschaft und von Freunden und Verbündeten in aller Welt, entschloss sich eine Nation, die EU zu verlassen. Es ist eine von nationalen Egoismen geprägte, von Furcht und Europamüdigkeit befeuerte, aber nichtsdestotrotz demokratische Entscheidung. Auf jeden Fall ist es eine Entscheidung, die uns alle zum Nachdenken und zu einer kritischen Reflexion anregen muss, wie der Weg für Europa weitergehen soll. Auch unser Berufsstand ist längst schon in europäische Entscheidungsprozesse einbezogen und wird sich den positiven wie den negativen Folgen stellen müssen.Dabei hat Europa nicht nur Auswirkungen auf diejenigen Architekten und Architektinnen, Stadtplanerinnen und Stadtplaner, die – wie es so schön heißt – eine grenzüberschreitende Dienstleistung erbringen, sondern Europa hat Auswirkungen auf jeden einzelnen Architekten, jede einzelne Architektin. Während meiner Arbeit in den letzten zwei Jahren auf Europa- und Bundesebene und seit ein paar Monaten als Vorstandsmitglied des Architects´ Council of Europe (ACE) wurde mir deutlich, dass die meisten berufspolitischen Themen in Brüssel entschieden werden. Der ACE vertritt rund 560.000 europäische Architekten und 47 Mitgliedsorganisationen aus 28 EU-Staaten, zuzüglich der Schweiz, Norwegen und den europäischen Beitrittskandidaten.Architektinnen und Architekten treffen auf den verschiedensten Schauplätzen auf das Europarecht. Die drei wichtigsten sind die zentralen Richtlinien zur Berufsqualifikation (BARL) von 2005/2013 und zur Dienstleistung (DLR) von 2006, die zusammen so etwas wie die Magna Charta des Dienstleistungsbinnenmarktes darstellen, sowie das Vertragsverletzungsverfahren, das die Kommission zur HOAI eingeleitet hat.Die Berufsanerkennungsrichtlinie BARL regelt die Voraussetzung für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und Berufsausbildungen, für die eine besondere Qualifikation nachzuweisen ist, und legt hierfür das erforderliche Mindestqualitätsniveau fest. Dazu zählen vor allen Dingen die sogenannten Blutberufe wie Ärzte, Hebammen und Krankenschwestern – aber eben auch die Architekten. Die erheblichen Auswirkungen der BARL auf die Architekten sind bis auf die Länderebene spürbar. Dort befinden wir uns derzeit im aufwendigen Novellierungsprozess der Architekten- und Baukammergesetze, auf deren Grundlage wiederum in den Eintragungsausschüssen diskutiert wird, unter welchen Bedingungen künftig nicht nur die europäischen, sondern auch die deutschen Kollegen einzutragen sind und wie unsere hiesigen Architekten und Stadtplaner im Ausland tätig sein können. Die Dienstleistungsrichtlinie DRL regelt den Europäischen Binnenmarkt, und befasst sich insbesondere mit der Dienstleistungserbringung und Niederlassungsfreiheit von freien Berufen und darüber hinaus. Wie zum Beispiel Frisöre, IT-Spezialisten, Dienstleister im Baubereich, Handwerker und Architekten etc. Der Begriff der „Dienstleistung“ wird darüber hinaus sehr weitgehend definiert als „selbstständige Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt erbracht wird“. Aufgrund der DRL müssen die Mitgliedstaaten ihre Gesetzgebung in einer Reihe von Bereichen überprüfen. Speziell für die Architekten geht es dabei um
Durch einen aufwändigen Prozess der gegenseitigen Überprüfung und Evaluierung soll eine ausreichende Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet werden. Die Debatte um das von der Europäischen Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI verdeutlicht, dass es bereits nicht mehr rein um die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung geht, sondern auch um den Eingriff in den deutschen Binnenmarkt. Obwohl die HOAI schon seit einigen Jahren nur noch für „Inländer“ gilt, glaubt die Kommission darin ein deutliches Wettbewerbshindernis für ausländische Mitbewerber zu sehen. Ganz im Gegenteil zu den europäischen Berufskollegen, für die die HOAI sogar ein besonderer Anreiz ist, auf dem deutschen Markt tätig zu werden. Auch von der europäischen Energiepolitik, z.B. durch die Überprüfung der Energieeffizienzrichtlinie, der Digitalisierung des Binnenmarktes, z.B. durch den Ausbau der digitalen Planungsmethoden und die Förderung von Building Information Modeling (BIM), ist der Berufsstand direkt betroffen, dies macht ein Einbringen erforderlich. Beim Thema Haftpflichtversicherung hat unsere Arbeit innerhalb der ACE-Projektgruppe „Leistungsumfang & Haftung und Versicherung“ mit der GEAAC (Cooperation Groupement Européen pour l'Assurance des Architectes et des Concepteurs) schon Früchte getragen. Die Versicherer haben eine Plattform entwickelt, auf der europäische Architekten bei ihrer Arbeit über Grenzen hinweg einen erleichterten Zugang zur Berufshaftpflichtversicherung haben und die dabei auftretenden Probleme zum Beispiel lange Bearbeitungszeiten oder eingeschränkter Versicherungsschutz aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage eliminiert werden. Die Kooperation innerhalb dieser Plattform bezieht sich im ersten Schritt auf Länder wie Frankreich, Spanien, Belgien, Luxemburg, Österreich und Deutschland. Für eine deutschen Architekten mit einem Auftrag in Spanien bedeutet dies z.B., dass
Manch national angestrebtes Ziel kann erst im konstruktiv-kommunikativen Austausch mit anderen Staaten erreicht werden; die Interessenvertretung europäischer Architekten in der Politik Brüssels spielt bei diesem multilateralen Abstimmungsprozess eine wichtige Rolle. Unser Berufsstand nimmt diese Verantwortung in und für Europa sehr ernst. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) unterhält als einzige nationale Vertretung ein eigenes Büro in Brüssel. Die Architektenkammer Baden-Württemberg bearbeitet im Auftrag der BAK federführend die Themen BARL und DLR. Seit kurzem ist Christian Marcel Gaus, freier Architekt und Kammergruppevorsitzender aus Göppingen in den ACE entsandt, um die deutschen Architekten zu Themen der Energiepolitik zu vertreten. Aus Baden-Württemberg koordinieren wir das European Network of Architects‘ Competent Authorities (ENACA), das sich mit der Lösung von Problemen um die Anerkennung und Zulassung von Architektinnen und Architekten im Migrationsfall beschäftigt und dabei direkten Kontakt zur Europäischen Kommission hält.Das Ringen um die Form und Zukunft der Europäischen Union ist in vollem Gange. Dabei ist es entscheidend, dass wir die Prozesse aufmerksam verfolgen und vor allem mitgestalten. Sei es durch die erfolgreiche Verankerung der Berufspraxis in der Novellierung der BARL, durch Argumentationshilfen im Kampf um die HOAI, bei der Energiepolitik, der Digitalisierung oder bei der Berufshaftpflicht. Ebenso wichtig ist es, bei Problemen, die sich nicht auf juristischem Wege lösen lassen, praktische Ansätze zu suchen und Mitstreiterinnen und Mitstreiter aus anderen Mitgliedstaaten oder auf Ebene der europäischen Verbände zu finden. Die Architektenkammer Baden-Württemberg packt hier den „europäischen Stier“ engagiert bei den Hörnern.
Ruth Schagemann, Architektin, bei der AKBW zuständig für Berufspolitik auf Europa-Ebene, resümiert zum Jahresende. Was war geplant? Was bleibt?
Seit die EU-Kommission den "Green Deal" ausgerufen hat, steht die Planungsbranche im Fokus, Stichworte: "Renovierungswelle" oder "Europäisches Bauhaus". Auch der Brexit hat Auswirkungen. Wenn keine Nachfolgeregelung zur Anerkennung der Berufsqualifikationen gefunden würde, könnte das Vereinte Königreich den Marktzugang erschweren.
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