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Beim nachhaltigen Bauen versteht man unter Prozessqualität die Qualität des gesamten Planungs- und Bauprozesses sowie der sich anschließenden Nutzung. Für die Qualität unserer gebauten Umwelt ist somit die Planungs- und Bauphase der entscheidende Hebel, der sich auch auf die Bewirtschaftung der Immobilie auswirkt. Architekten, ihren Fachingenieuren und den Bauherren stehen dazu verschiedene Steuerungsinstrumente zur Verfügung.
Die Qualität der Planung hängt ab von der Projektvorbereitung, einer integralen Planung, dem Nachweis der Optimierung und der Komplexität der Herangehensweise in der Planung. Auch die Sicherung der Nachhaltigkeitsaspekte in der Ausschreibung und bei der Vergabe sowie die Schaffung von Voraussetzungen für eine optimale Nutzung und Bewirtschaftung gehören dazu. Für die Qualität der Bauausführung sind entscheidend die Baustelle und der gesamte Bauprozess, die Qualität der ausführenden Firmen und der Bauausführung selbst sowie die systematische Inbetriebnahme. Als dritte Säule innerhalb der Prozessqualität beeinflussen im weiteren Lebenszyklus das Controlling und Management, die systematische Inspektion, Wartung und Instandhaltung sowie geschultes Betriebspersonal die Qualität der Bewirtschaftung.
Bestandteile einer optimalen Projektvorbereitung (noch vor der HOAI-Leistungsphase 1) sind eine Bedarfsplanung, als Rahmen für den Architekten, und eine Zielvereinbarung, die der Fixierung konkreter Planungsziele dient. Auch ein Architektenwettbewerb sowie die Einflussnahme auf den nutzer- und nutzungsbedingten Energieaufwand zählen dazu. Als Grundlage kann der Anhang 1 des Leitfadens Nachhaltiges Bauen des BMVBS* dienen oder die detaillierte Empfehlung SIA 112/1 des schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins.
Für einen optimierten Planungsablauf bedarf es einer perfekten Abstimmung zwischen allen Beteiligten. Die wichtigsten Disziplinen eines integralen Planungsteams sind Entwurf, Tragwerk, technische Gebäudeausstattung und Bauphysik. Außerdem gilt es die späteren Nutzer möglichst schon in die Planungen mit einzubeziehen. Und um bei großen Projekten nicht Proteste der Bevölkerung (wie derzeit in Heidelberg und Stuttgart) zu provozieren, sollte auch die Öffentlichkeit frühzeitig informiert werden.
Planungsprozesse werden immer komplexer. Schon allein die gesetzlich geforderten Sicherheitsvorschriften tragen zu einem breitgefächerten Aufgabenspektrum der Planer bei – vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bis zum Instandhaltungskonzept gilt es viel zu bedenken, zu veranlassen, zu kontrollieren. Für eine Zertifizierung der DGNB werden daher folgende Konzepte verlangt:
In dieser Planungsphase werden die Grundlagen für eine qualitativ hochwertige Bauausführung geschaffen. Auch hier lohnt wieder mal ein Blick über die Grenze: Unsere Schweizer Nachbarn, die ebenfalls „Ressourcen sparen und Qualität steigern“ wollen, haben entsprechende Empfehlungen zum nachhaltigen Bauen erarbeitet und beispielsweise mit Bedingungen für Planungsleistungen bzw. Werkleistungen verankert.
In diesem Kriterium geht es um die abfall-, lärm- und staubarme Baustelle sowie um dem Umweltschutz auf der Baustelle im Allgemeinen.
Die novellierte VOB Teil A sagt dazu im Paragraf 8: „Zum Nachweis ihrer Eignung ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber oder Bieter zu prüfen. Dieser Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgen…“
Gemeint ist die Dokumentation von verwendeten Materialien, Hilfsstoffen und der Sicherheitsdatenblätter sowie der Messung zur Qualitätskontrolle (z.B. Luftdichtheits- oder akustische Messverfahren).
Dieses Kriterium trägt entscheidend zu einer langfristig und effizient funktionierenden Haustechnik bei. Hierzu bedarf es eines Konzepts zur Einregulierung und Nachjustierung.
Für nachhaltige Gebäude bietet der Planungsbeginn die größte Möglichkeit zur Einflussnahme bei vergleichsweise geringem Aufwand. Viele dazu erforderliche Leistungen sind jedoch Extras, deren Honorierung gesondert mit dem Auftraggeber zu vereinbaren sind – die neue HOAI bietet in ihrer Anlage 2 unter 2.6. die Grundlage dafür.
Der Leitfaden "Nachhaltiges Bauen" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung liegt in überarbeiteter Fassung mit Stand April 2013 vor.
Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) vom BMVBS