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Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Planungsgrundlagen für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040, Teil 2 - Barrierefreie Wohnungen
Die Broschüre enthält Grundlagen für die Planung von Wohnungen auf der Basis der DIN 18040 Teil 2: 2011-09, Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen.
Es werden die Schutzziele der DIN 18040-2 für eine barrierefreie Gestaltung zitiert, die Anforderungen erläuternd dargestellt und mit Beispielen ergänzt. Soweit die Norm Interpretationsspielraum lässt, geben Bild und Text die fachliche Meinung der Autoren wieder.
Herausgeber:Bayerische ArchitektenkammerOberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des InnernBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung , Familie und Frauen
Weitere Bestellmöglichkeit auch unter<link http: www.bestellen.bayern.de shoplink _blank>Leitfaden "Barrierefreies Bauen - 02 Barrierefreie Wohnungen"
Hinweis: Seit 1. Januar 2015 sind zwar auch in Baden-Württemberg die Normen DIN 18040-1 und 2 zur Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen der Landesbauordnung als Technische Baubestimmungen eingeführt, die bauordnungsrechtlichen Regelungen der Länder differieren jedoch teilweise:<link service broschueren-und-merkblaetter detail dokument merkblatt-nr-61-anhang-a1-bauordnungsrechtliche-vorschriften-zum-barrierefreien-bauen.html>Merkblatt Nr. 61 Anhang A1: Bauordnungsrechtliche Vorschriften zum Barrierefreien Bauen<link service broschueren-und-merkblaetter detail dokument merkblatt-nr-611-liste-der-technischen-baubestimmungen-ltb-2015.html>Merkblatt Nr. 611: Liste der Technischen Baubestimmungen LTB 2015
Weitere Informationen bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
... bzw. Ansprechpartner zu den jeweiligen Inhalten finden sich gegebenenfalls entsprechend der Themen bei den Mitarbeitern unserer verschiedenen Geschäftsbereiche.
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