Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Am 5. Mai 2014 fand der erste Hochwassertag in Baden-Württemberg statt, gut vier Monate nachdem das novellierte Wassergesetz Baden-Württemberg am 23. Dezember 2013 in Kraft getreten ist. Die Änderungen, zum Beispiel § 65 Überschwemmungsgebiete, resultieren aus dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, das bereits 2009 den Ländern eine entsprechende Umsetzung bis zu diesem Stichtag vorgeschrieben hatte.
Die für viele unbemerkte und vermeintlich unwesentliche Novellierung des Wassergesetzes hat durchaus gravierende Konsequenzen. So werden durch den oben genannten Paragraphen die in den inzwischen veröffentlichten Hochwassergefahrenkarten entsprechend deklarierten Flächen zu Gebieten, in denen beispielsweise die Errichtung neuer oder auch die Erweiterung bestehender Gebäude untersagt ist. Trotz vorliegender Baugenehmigung – datiert vor dem 23. Dezember 2013 – bedarf es nun einer Ausnahmegenehmigung.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat den ersten Hochwassertag anberaumt, um Gelegenheit zum Austausch über Vorsorge, Bewältigung und Nachsorge von Hochwasserereignissen zu geben, da 90 Prozent der Kommunen und 20 Prozent der Industrieflächen im Land von Hochwasser betroffen sein können. In seiner Eingangsrede unterstrich Minister Franz Untersteller die Bedeutung der Minderung von Hochwasserrisiken durch verantwortungsvolles Hochwasserrisikomanagement, um so potentielle wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe bestmöglich zu vermeiden. Die neuen Handlungsoptionen, die es u.a. durch die Nutzung der Hochwassergefahrenkarten gibt, gelte es auszuschöpfen, der erste Hochwassertag sollte dem Austausch und Einholen von Informationen dienen.
Bereits bei einem den Hochwassertag vorbereitenden vorgeschalteten Workshop war abzulesen, welch großen Aufklärungsbedarf die Kommunen, Behörden und Planer haben, wie sich das neue Gesetz konkret auswirken wird – beispielsweise auf Bauleitplanung, Baugenehmigung und Bauplanung (Eigenvorsorge!). Seitens der Beteiligten wurden in diesem Kontext etliche Fragen aufgeworfen, die bis zum Hochwassertag noch nicht beantwortet wurden.
So ergaben sich Fragestellungen u.a. zum Umgang mit Ausnahmen, zu den Zusammenhängen zwischen Wasserrecht und Baurecht bzw. Bauleitplanung und deren Auswirkungen, zur Hinweis- und Aufklärungspflicht gegenüber Bauherren und den Auswirkungen in Hinsicht auf stadtplanerische Entwicklungen im Innenbereich, vor allem, wenn dies nun ausgewiesene Überschwemmungsgebiete sind. Diese und ähnliche Themen sollten am Hochwassertag bearbeitet werden. Das starke Interesse an Aufklärung und die längst notwendige Beantwortung der Fragen spiegelte sich in der Teilnehmerzahl wider: 650 interessierte Fachleute fanden sich ein. In fünf Foren gingen die geladenen Expertinnen und Experten auf Fragestellungen ein und vermittelten anhand von Beispielen, wie mit den Handlungsfeldern Planen und Bauen, Vorsorge für Industrie/Gewerbe, Eigenvorsorge, Krisenmanagement und Öffentlichkeitsarbeit umgegangen werden kann.
Die AKBW als Kooperationspartner hatte für die Forenblöcke "Hochwasserangepasstes Planen und Bauen" fachkundige Architekten als Referenten und Diskutanten benannt. Die einzelnen Fallbeispiele und die darauf folgenden Podiumsdiskussionen im Forum 1 waren sehr aufschlussreich, zumal die Einbindung des Plenums die Beantwortung detaillierter Fragen zuließ. Doch zeigte dies auch, wie umfassend die Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen sind, denn der Fragenkatalog war lang und konnte nicht vollumfänglich beantwortet werden. Die komplexen Themenschwerpunkte ließen sich in den Foren leider nur anreißen.
Anhand der durch das Umweltministerium erstellten Hochwassergefahrenkarten hat sich erst gezeigt, wie groß das noch zu bearbeitende Aufgabenfeld ist: von 11.000 km Wassernetz sind derzeit 3.000 km in den Karten dargestellt, auch Kommunikationshilfen liegen (noch) nicht vollumfänglich vor. Kommunen stehen vor Herausforderungen in der Bauleitplanung und müssen Lösungsansätze für die Anwendung der nun rechtlich verbindlichen Regelungen in der Praxis finden, da mancherorts Konflikte mit anderen Zielsetzungen wie beispielsweise der Innenentwicklung auftreten können. Stadtplaner und Architekten sind gefragt, sich ebenfalls in die Anwendung der Hochwassergefahrenkarten einzuarbeiten und planerisch mit den daraus resultierenden Fakten umzugehen.
Die Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg beruhen aufder EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL)dem Wasserhaushaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (WHG)dem Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG).
beim zuständigen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft:
Hochwassertag 2014
Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg
Broschüren und Leitfäden zu wichtigen Themen des Hochwasserrisikomanagements als Veröffentlichungen zum download