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Berufsaufgabe der Landschaftsarchitektinnen und -architekten ist die Planung von Freiräumen, Gärten und Landschaften unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher, gestalterischer, gesellschaftlich-sozialer und ökologischer Gesichtspunkte. Dazu gehören die Beratung und Vertretung des Auftraggebers sowie die Überwachung der Ausführungen. Das Aufgabengebiet der Landschaftsarchitekten teilt sich in Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung.
Die Landschaftsarchitektur ist eine traditionelle Aufgabe und einer der wichtigen Aufgabenschwerpunkte von Landschaftsarchitekten. Dazu gehören Dach- und Fassadenbegrünungen, Höfe, Gärten, Parks, Stadtplätze, Erholungsgebiete, Friedhöfe, Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen sowie Verkehrsflächen, Industrie- und Versorgungsanlagen.
Man spricht hier von der Objektplanung, die in neun klar definierten, aufeinander aufbauenden Leistungsphasen abläuft. Der Landschaftsarchitekt begutachtet zunächst den Standort und das Umfeld, fertigt dann den gestalterischen Entwurf und dessen technische und konstruktive Ausführungsplanung, ermittelt Kosten und wirkt an der Auftragsvergabe mit, erstellt einen Ablaufplan und wacht über den Bauablauf sowie darüber hinaus, wenn erwünscht, über die Unterhaltung und Pflege der Freiräume.
Da Natur und Landschaft ständig durch Menschen beeinflusst wird, ist die Landschaftsplanung der zweite wichtige Aufgabenschwerpunkt. Ziel ist, Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig gesichert werden. Das Bundesnaturschutzgesetz und die Naturschutzgesetze der Länder bilden mit den darin geforderten Planungsinstrumenten Landschaftsprogramm (Land), Landschaftsrahmenplan (Regierungsbezirk, Kreis), Landschaftsplan (Gemeinde) und Gründordnungsplan (Teil einer Gemeinde) die Rechtsgrundlage und Basis für den Abwägungsprozess in Raumordnung und Landesplanung sowie in der gemeindlichen Bauleitplanung.
Die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" und "Landschaftsarchitektin" ist gesetzlich geschützt. Wer sie führt, muss in die Liste der Architektenkammer eingetragen sein. Voraussetzung ist in der Regel ein Studium der Fachrichtung Landschaftsarchitektur mit dem akademischen Abschluss "Dipl.-Ing." und eine zweijährige Berufspraxis unter Anleitung eines erfahrenen Landschaftsarchitekten. Die Architektenkammer sorgt über die Pflege von Berufsordnung und Fortbildung für die Qualifikation ihrer Mitglieder und gewährleistet damit qualitätvolle Landschaftsarchitektur.
Einen Einblick in die vielfältigen Arbeitsfelder von Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten gibt die Broschüre „Landschaftsarchitektur lohnt sich“. Gerne können Sie die Broschüre kostenfrei in der Landesgeschäftsstelle bestellen oder als PDF herunterladen.
Die Broschüre Landschaftsarchitektur lohnt sich
18 Tafeln erläutern in Text und Bild, welche Chancen für Kommunen in der Landschaftsplanung liegen, was bei der Gestaltung von Plätzen und Straßen nachhaltige Wirkung erzeugt oder wie attraktive Außenräume bei Betrieben aussehen können.
Mit dem Informationsangebot zu aktueller Landschaftsarchitektur in Deutschland hat der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) im Jahr seines 100-jährigen Bestehens einen weiteren Schritt in der web-basierten Öffentlichkeitsarbeit vollzogen. Ein zeitgemäßes Darstellungsportal für die Leistungen von Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. Das umfangreiche Informationsangebot ist fachlich fundiert und im Sinne einer hohen Benutzerfreundlichkeit übersichtlich in drei inhaltliche Schwerpunkte untergliedert: Themen, Projekte, Büros.
www.landschaftsarchitektur-heute.de