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Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das geruch-, geschmack- und farblos ist. Es entsteht überall dort, wo sein Mutternuklid Radium vorhanden ist, zum Beispiel im Erdboden und in Baumaterialien. Aus dem Baugrund gelangt Radon ins Freie. Es kann auch in Gebäude eindringen, einerseits durch Öffnungen, aber auch durch Risse oder Undichtigkeiten. Erhöhte Radonkonzentrationen in der Raumluft können zu gesundheitlichen Belastungen führen. Das Einatmen von Radon zählt neben dem Rauchen zu den größten Risiken, an Lungenkrebs zu erkranken. Bei erhöhten Radonkonzentrationen in der Raumluft reichen oft kleine Maßnahmen aus, um den Radongehalt und damit das Erkrankungsrisiko deutlich zu verringern.
Nun sollen gesetzliche Regelungen einen angemessenen Schutz gewährleisten.
Als Ursachen für steigende Baukosten und den Mangel an bezahlbarem Wohnraum werden häufig ordnungsrechtliche Vorgaben und technische Vorschriften angeführt und diskutiert. Gerechtfertigt ist zumindest die Kritik an der Komplexität und Unübersichtlichkeit der rechtlichen Regelungen, die das Bauen betreffen und inzwischen in wachsender Zahl aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen kommen. Dort sind sie jedoch oftmals nicht unmittelbar zu erwarten. So trifft das auf das "Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung" vom 27. Juni 2017 zu. Dieses Gesetz regelt in den 218 Paragrafen allein des Artikels 1 (von 32) neben beispielsweise der "Prüfung des angezeigten Betriebs von Raumfahrzeugen " (Scotty, beam me up!) auch in einem Kapitel den "Schutz vor Radon".
Konkreten Verpflichtung für Neubauten:
Darüber hinaus ermächtigt das Gesetz einerseits die zuständige Behörde, per Allgemeinverfügung auf der Grundlage einer zu erlassenden Rechtsverordnung Gebiete festzulegen, für die eine besondere Belastung mit radioaktivem Radon zu erwarten ist. Andererseits sollen per Rechtsverordnung weitere Maßnahmen zum Schutz vor Radon definiert werden, die von zu errichtenden Gebäude in diesen festgelegten Gebieten zusätzlich umgesetzt werden müssen.
Aber auch der Gebäudebestand ist adressiert:
Außerdem werden das zuständige Bundesministerium zum Aufstellen eines Radonmaßnahmenplans und zur Unterrichtung der Bevölkerung verpflichtet, ein Referenzwert für die Innenraumbelastung festgelegt und Maßnahmen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen vorgeschrieben. Die Verpflichtungen traten am 31. Dezember 2018 in Kraft.
Konkreter Handlungsbedarf:
Da bereits aus anderen Gründen Neubauten in aller Regel gegen Feuchte abgedichtet sind bzw. für Aufenthaltsräume auf einen angemessenen Luftwechsel geachtet wird, dürfte sich in vielen Bereichen keine zusätzlichen Maßnahmen ergeben. In den festgelegten sogenannten Radonvorsorgegebieten sind jedoch darüber hinaus weitere Maßnahmen gemäß Strahlenschutzverordnung erforderlich.
Strahlenschutzverordnung ebenfalls seit 31. Dezember 2018 in Kraft
Die Strahlenschutzverordnung als weitere Konkretisierung legt zum einen Kriterien fest, anhand derer Gebiete eingegrenzt werden sollen, in denen zusätzlich besondere Vorkehrungen zum Schutz vor Radon greifen sollen. Die Bundesländer müssen diese Radonvorsorgegebiete mit erwartbarem hohem Radon-Vorkommen ermitteln und bekanntgeben.
Zum anderen listet die Verordnung konkrete Maßnahmen auf, mit denen das gesundheitliche Risiko in diesen Gebieten minimiert werden soll. Dies sind über die fachgerechte Isolierung gegenüber Bodenfeuchtigkeit hinaus die Verringerung der Radon-222-Aktivitätskonzentration unter dem Gebäude, die Beeinflussung der Luftdruckdifferenz zwischen Gebäudeinnerem und Bodenluft, die Begrenzung der Rissbildung in Wänden und Böden bzw. Auswahl diffusionshemmender Betonsorten mit der erforderlichen Dicke der Bauteile, Absaugung von Radon an Randfugen bzw. unter Abdichtungen oder der Einsatz diffusionshemmender, konvektionsdicht verarbeiteter Materialien bzw. Konstruktionen. In den sogenannten Radonvorsorgegebieten muss beim Neubau von Häusern und Wohnungen mindestens eine der in der Verordnung genannten Maßnahmen eingehalten werden.
Darüber hinaus gelten in den Risikogebieten Anforderungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen: wenn sich der Arbeitsplatz im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes befindet, das in einem der festgelegten Gebiet liegt, hat der Arbeitgeber ein Messpflicht, der er innerhalb von 18 Monaten nachkommen muss. Die Messung der Radon-Aktivitätskonzentration in der Raumluft ist nach allgemein anerkannten Regeln der Technik über eine Gesamtdauer von zwölf Monaten durchzuführen. Überschreitet das Meßergebnis dern Refernezwert, sind Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen; es sei denn, solche Maßnahmen sind nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich.
Wie hoch die Konzentration von Radon in einem Gebäude ist, wird durch viele äußere und innere Faktoren – wie zum Beispiel Witterungsverhältnisse und Lüftungsverhalten der Bewohner - beeinflusst. Eine verlässliche Aussage zur Radon-Konzentration ist nur mit einer Messung möglich. Gemessen werden sollte, wie hoch die Radon-Konzentration in einem Jahr durchschnittlich ist ("Jahresmittelwerte"). Sinnvoll sind Messungen für die wichtigsten Aufenthaltsräume, in denen sich die Bewohner oder Nutzer des Gebäudes also üblicherweise am längsten aufhalten – zum Beispiel Wohnzimmer, Schlafzimmer, Wohn- und Essdielen, Arbeitsräume.
Passive Messgeräte
Am einfachsten lässt sich die Radon-Konzentration in der Raumluft mit einem so genannten passiven Detektor ("Kernspurdosimeter") messen. Passive Detektoren sind kleine Plastikbehälter, die keinen Strom benötigen, weder Licht noch Geräusche aussenden, sondern lediglich ausgelegt werden. Diese können in Aufenthaltsräumen problemlos eingesetzt werden und stören nicht. Wichtig ist, dass die Bewohner die Art und Weise, wie sie den Raum üblicherweise nutzen und belüften, nicht verändern. Die Messdosen können bei Messlaboren bestellt werden. Bieten Messlabore Radon-Messungen am Arbeitsplatz an, müssen sie sich beim BfS als "anerkannte Stelle gemäß § 155 Strahlenschutzverordnung" anerkennen lassen. Damit wird die Qualität der Anbieter sichergestellt. Das BfS empfiehlt, diesen Qualitätsanspruch allgemein auf Radonmessungen anzuwenden.
Eine Liste der Messlabore, bei denen Sie die Radon-Messgeräte erhalten, finden Sie auf derSeite des Bundesamtes für Strahlenschutz BfS.
Die Messlabore versenden die Messgeräte – zusammen mit einer Bedienungsanleitung – per Post. Dabei sind die Messgeräte luftdicht verpackt, damit sie nicht bereits Radon aufnehmen, bevor sie an ihrem Messplatz in der Wohnung aufgestellt werden und so die Messung verfälschen. Je nach Messlabor kostet eine Messung (Messgerät und Auswertung) zwischen 30 und 50 Euro.
Bereits seit Längerem informieren die zuständigen Bundes- und Landesministerien zum Thema Radon und dessen Gefährdungspotentiual. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) war in der Vergangenheit bereits eine deutschlandweite Kartierung der Radonkonzentration der Bodenluft auf der Grundlage von Messungen an insgesamt 2.346 geologisch repräsentativen Messorten durchgeführt worden. Die Radonkarte Deutschlands gibt eine Orientierung über die regionale Verteilung der Radonkonzentration in der Bodenluft einen Meter unter der Erdoberfläche. Aus ihr kann abgeleitet werden, in welchen Regionen und in welchem Umfang auch mit erhöhten Radonkonzentrationen in Gebäuden zu rechnen ist.
Diese Radonkarte Deutschland kann aber nur als Orientierungshilfe für eine Prognose in regionalem Maßstab herangezogen werden, jedoch keine Aussagen zu einzelnen Baugebieten oder Baugrundstücken machen. Die Radonkonzentrationen im Boden variieren dazu zu kleinräumig. Die Karte kann auch nicht vorhersagen, wie hoch die Radonkonzentration in einzelnen Häusern ist, da diese nicht nur vom Radongehalt im Boden, sondern auch von anderen Faktoren – wie etwa der Gasdurchlässigkeit des Bodens – abhängt. Maßgebend für die mögliche Radonkonzentration im Gebäudeinnern ist der Untergrund im unmittelbaren Umfeld des Gebäudes. Entscheidend ist darüber hinaus der Zustand des Gebäudes, dessen Konstruktion und der Abdichtung bzw. die Eintrittsmöglichkeiten über Fugen, Risse oder Öffnungen sowie die Lüftungssituation.
Durch Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung werden nun pauschal Gebiete festgelegt, für die erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert von 300 Becquerel überschreitet.
Weitere Informationen im Internet beim
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Vor dem Hintergrund der weitergehenden gesetzlichen Anforderungen zum Schutz vor Radon geht das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft von einem erhöhten Beratungsbedarf sowohl bei privaten als auch öffentlichen Bauherren und Immobilienbesitzern aus.