Alle Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg, die selbständig tätig sind, sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorzuhalten. Die Versicherung schützt den Architekten/Landschaftsarchitekten/Innenarchitekten oder Stadtplaner vor der Insolvenz und den Auftraggeber vor einem Zahlungsausfall. Letztlich ist die Versicherungspflicht auch Ausdruck des Verbraucherschutzes. Aus diesem Grund ist das Vorhalten einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung sowohl Eintragungsvoraussetzung als auch Gegenstand einer jährlichen stichprobeweisen Überprüfung durch die Architektenkammer.
23.02.2026
