Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Alle Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg, die selbständig tätig sind, sind gesetzlich verpflichtet, eine ausrechende Berufshaftplfichtversicherung abzuschließen. Der Berufshaftpflichtversicherungsnachweis hat durch den Abschluss einer durchlaufenden Jahreshaftpflichtversicherung zu erfolgen. Die Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall muss dabei 1,5 Millionen € für Personenschäden sowie 250.000,00 € für sonstige Schäden betragen. Die Leistung des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. Die Berufspflicht gilt auch für angestellte und beamtete Architektinnen und Architekten, sofern sie in Nebentätigkeit selbstständig sind.
Nachfolgend sind Berufshaftpflichtversicherungs-Anbieter aufgeführt, die für Architektinnen und Architekten eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung anbieten. Bei dieser Übersicht handelt es sich um keine Empfehlung der AKBW.
Die Angaben sind von den Berufshaftplflichtversichern selbst und wurden nicht überprüft. Jeder Anbieter, der Interesse hat, ebenfalls aufgeführt zu werden, kann sich bei der AKBW melden.
https://www.aia.de/versicherung/berufshaftpflicht/kammer-baden-wuerttemberg/
www.berufshaftpflichtportal.de
Versicherungs-Programme Uwe Th. Pilz GmbH
Herrn Geschäftsführer Martin Wagner Austr. 18 A 70376 Stuttgart Tel. 0711/656921-13 Fax 0711/814534 Mail : Martin.Wagner@pilzgmbh.de Internet : www.pilzgmbh.de oder https://pilzgmbh.de/index.php/leistungsspektrum
Schlüter Assecuranz Makler Gesellschaft m.b.H Böblinger Str. 13 71229 Leonberg
Telefon: (0 71 52) 41005 Telefax: (0 71 52) 7 55 98 E-Mail: info spamgeschützt @ spamgeschützt schlueter-ass.de
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