Alle Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg, die selbständig tätig sind (auch neben einer Angestelltentätigkeit), sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Unabhängig vom Umfang der Architektenleistungen oder der Vergütung. Der Berufshaftpflichtversicherungsnachweis hat durch den Abschluss einer durchlaufenden Jahreshaftpflichtversicherung zu erfolgen. Die Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall muss dabei 1,5 Millionen € für Personenschäden sowie 250.000,00 € für sonstige Schäden betragen. Die Leistung des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. Hinsichtlich der Versicherungspflicht von Partnerschaften und Berufsgesellschaften bestehen gesonderte gesetzliche Vorgaben.
B: Übersicht über die Berufshaftpflichtversicherer
Nachfolgend sind Makler für Berufshaftpflichtversicherungen aufgeführt, die für Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen, Innenarchitekt*innen und Stadtplaner*innen eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung anbieten können.
Bei dieser Übersicht handelt es sich um eine Hilfestellung, keine Empfehlung der AKBW. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Angaben entsprechen den von Versicherungsmaklern zur Verfügung gestellten Informationen und wurden von der AKBW nicht überprüft.