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Die Sicherheitsvorschriften zur Abwehr von Gefahren, die Leben und Gesundheit bedrohen, sind in Deutschland hoch. Ein Beispiel dafür findet sich beim vorbeugenden Brandschutz.
Hier sagt man der Architektenschaft allerdings schon mal nach, sie sei bei dem wichtigen Thema wenig "Feuer und Flamme" und verfüge nur über unzureichendes Wissen. Nachdem 1996 bei einem Großbrand am Flughafen Düsseldorf 17 Menschen ums Leben kamen, wundert es nicht, dass Infrastrukturprojekte erhöhte Aufmerksamkeit erfahren. Prominentestes Beispiel ist derzeit die u.a. aufgrund der Mängel beim Brandschutz auf unbestimmte Zeit verschobene Inbetriebnahme des neuen Hauptstadtflughafens. Auch beim Projekt Stuttgart 21 wird noch um das Brandschutzkonzept gerungen. Man darf gespannt sein, wann die Elbphilharmonie nicht mehr mit Baukostensteigerungen Schlagzeilen macht sondern mit der Aufdeckung unzureichender Brandschutzmaßnahmen.
Was ist grundsätzlich bei der Planung zu beachten? In den allgemeinen Anforderungen an die Bauausführung regelt im Südwesten die Landesbauordnung unter § 15 Absatz 1 bis 6 ausführlich den Brandschutz. Da er in viele Bereiche des täglichen Lebens eingreift, sind zahlreiche weitere Verordnungen und Normen zu beachten. Überarbeitet liegt zum Beispiel aktuell die Verwaltungsvorschrift "Feuerwehrflächen" vor (lesen Sie dazu Seite 5). Bei komplexen Bauvorhaben empfiehlt es sich, gemeinsam mit Fachingenieuren und Vertretern der Feuerwehr ein gutes Konzept zu entwickeln – am besten gemäß unserer Jahresdevise "einfach gestalten". Besondere Herausforderungen stellen Bestandsbauten dar, bei denen u.a. die Nachrüstung des zweiten Rettungswegs erforderlich ist, wie zum Beispiel bei den Wohngebäuden vom Asemwald in Stuttgart. Immer gilt es, gemeinsam nach sicheren, aber gleichzeitig auch ökonomischen Lösungen zu suchen.
Konflikte gibt es regelmäßig beim Umgang mit Baudenkmälern. Hinweise zum "Brandschutz im Denkmal" enthält die gleichnamige Broschüre, die im Januar 2012 vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur herausgegeben wurde. An konkreten Beispielen wurden dort Lösungsansätze und Herangehensweisen vorgestellt sowie fachliche Entscheidungskriterien erläutert. Die 52-seitige Broschüre kann wohl nicht mehr bestellt, jedoch hier noch heruntergeladen werden.
Jedes Jahr werden mehrere hundert Menschen in Deutschland Opfer von Bränden, die Sachschäden liegen durchgehend in Millionenhöhe. Es brennt also sehr viel öfter, als man denkt. Auslöser sind oftmals nur kleine Defekte, zum Beispiel ein Kurzschluss. Die anstehende Novellierung der Landesbauordnung (LBO) wird daher für Neubau-Wohnungen Rauchwarnmelder fordern und Besitzer von Bestandsbauten zu einem späteren Termin zur Nachrüstung verpflichten. Schon 2010 war für die Überarbeitung der LBO ein wesentlicher Bestandteil die Neuregelung der brandschutztechnischen Vorgaben; entsprechend der Musterbauordnung wurden fünf Gebäudeklassen eingeführt.
Am Brandschutz kommen Architektinnen und Architekten also nicht vorbei. Die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes sollte man wie das Einmaleins beherrschen, denn bei Standardbauvorhaben gehört er zu den Grundleistungen der Planung. Entsprechende Seminare bietet das Institut Fortbildung Bau. Anders verhält es sich bei komplexen Bauvorhaben oder Sonderbauten, wozu nicht nur Flughäfen oder Bahnhöfe zählen. Wertvolle Hinweise, was bei der Ermittlung des Honorars zur Grundleistung zählt und was als besondere Leistung gesondert berechnet werden kann, gibt das AHO-Heft Nr. 17 "Leistungen für den Brandschutz". Damit Sie in keine brenzligen Situationen kommen, empfehlen wir Ihnen, Ihr Wissen zum Thema vorbeugender Brandschutz immer aktuell zu halten.