Berufsaufgabe des Architekten ist die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken. So steht es im Architektengesetz für Baden-Württemberg. Noch deutlicher drückt das Musterarchitektengesetz die Verantwortung von Architektinnen und Architekten für eine ganzheitliche und umfassende Planung aus: "Berufsaufgabe der Architekten ist insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken."
Jochen Stoiber / 01.11.2012