Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Aufgrund der BGB-Änderungen zum Bau- und Architektenvertragsrecht war es notwendig, auch die Orientierungshilfen zum Architektenvertrag anzupassen. Die neuen Orientierungshilfen gelten für Verträge, die ab dem 1. Januar 2018 geschlossen werden. Wesentliche Informationen zu den Änderungen können Sie hier abrufen. Das IFBau bietet außerdem Seminare zu den Neuerungen an.
BKI-Kommentar mit Praxistipps von Experten der Architektenkammern
Teil 1 der Serie zum Bauvertragsrecht
Die geplanten Regelungen des neuen Bauvertragsrechts sind insbesondere für Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure interessant, da es zukünftig im BGB eigene Vorschriften gibt, die allein den Architekten- und Ingenieurvertrag betreffen.
Teil 2 der Serie zum Bauvertragsrecht
Am 1. Januar 2018 wird das BGB mit einer vollständig neuen Regelung für die Architekten aufwarten, die teilweise im Schrifttum als Zielfindungsphase oder als Leistungsphase 0 bezeichnet wird.
Teil 3 der Serie zum Bauvertragsrecht
Im dritten Teil wird das Sonderkündigungsrecht nach § 650r BGB nur in Verbindung mit § 650p II BGB erläutert.
Teil 4 der Serie zum Bauvertragsrecht
Im vierten Teil wird die Teilabnahme vorgestellt, die in § 650s BGB zukünftig aufgeführt ist.
Teil 5 der Serie zum Bauvertragsrecht
Der Gesetzgeber erkennt die ungerechte Haftungsverteilung bei der Gesamtschuld und nimmt im neuen Bau- und Architektenvertragsrecht eine kleine, aber feine Veränderung vor.
Teil 6 der Serie zum Bauvertragsrecht
Der Verweisungsparagraf 650q im zukünftigen BGB macht die Rechtssuche nicht unbedingt einfacher, notwendig ist er aber schon.
Teil 7 der Serie zum Bauvertragsrecht
Das neue Anordnungsrecht in den §§ 650b, 650c BGB wirft nach Meinung von Experten mehr Fragen auf als es Lösungen und Klarheit schafft. Für die Architekten findet es allerdings in jedem Fall Anwendung.
Minimieren Sie das Risiko beim Datenschutz und erhöhen Sie die Datensicherheit.
Zum Seminar am 18.04.2018 in StuttgartZum Seminar am 19.04.2018 in Karlsruhe
Tel: 0711 / 2196-120 (vormittags)
eric.zimmermann@akbw.de
Tel: 0711 / 2196-104
reinhard.weng@akbw.de
Tel: 0711 / 2196-138
andreas.weber@akbw.de
Tel: 0711 / 2196-122
dorothea.pfaundler@akbw.de